Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall
Risikofaktor Wild
Auf Deutschlands Straßen ereignen sich in jedem Jahr circa 200.000 Wildunfälle bei denen 2.500 Personen verletzt und rund 50 sogar getötet werden. Verhindert werden kann ein solcher Unfall nur selten. In jedem Fall können Sie vorbeugen, in dem Sie im Herbst und Frühjahr zur Dämmerungszeit, also zwischen 5 und 8 Uhr am Morgen und 17 und 22 Uhr am Abend, besonders aufmerksam fahren. Sobald ein Tier sich dem Fahrbandrand nähert, sollten Sie die Geschwindigkeit reduzieren und das Fernlicht abblenden. Da Wildtiere oft in Gruppen auftreten, achten Sie darauf, ob noch weitere Tiere zur Gefahr werden können. Ist ein Zusammenstoß nicht mehr vermeidbar, so halten Sie das Lenkrad fest und bremsen Sie schnell aber kontrolliert hab. Weichen Sie dem Tier nicht mehr aus. Der Kontrollverlust über den Wagen kann eventuell deutlich schlimmere Folgen haben, als die kontrollierte Kollision mit dem Wildtier. Sollte es doch einmal zu einem Zusammenstoß mit Wildtieren kommen, ist einiges zu beachten.
Was tun, wenn ein Wildschwein die Straße kreuzt?
Nach der Kollision mit einem Wildtier sollte die Unfallstelle abgesichert werden. Warndreieck und das Anschalten der Warnblinkanlage sind gerade in der Dämmerung eine gute Warnung der nachkommenden Fahrzeuge und schützen auch den Unfallfahrer vor gefährlichen Auffahrunfällen. Ist das Wildtier durch den Zusammenstoß mit dem Auto getötet worden, dürfen Sie es nicht mit nach Hause nehmen! Diese Handlung ist strafbar. Versuchen Sie jedoch das Tier von der Fahrbahn zu ziehen um die Unfallgefahr für andere Autofahrer zu mindern. Aufgrund der verbreiteten Tollwut, empfiehlt es sich, dafür die Schutzhandschuhe aus dem Verbandskasten anzulegen. Ist das Wild eventuell verletzt geflohen, muss die Unfallstelle markiert werden, damit der zuständige Jäger nach dem Tier suchen kann. In jedem Fall müssen Sie die Polizei verständigen. Diese kann Ihnen, genau wie der Jäger, die für die Versicherung wichtige Wildschadensbescheinigung ausstellen. Schäden am Fahrzeug, die aus dem Zusammenstoß mit Wildtieren (Haarwild) entstanden sind, werden durch die Teilkasko abgedeckt. Schäden als Folge eines Ausweichmanövers werden nur dann übernommen, wenn dadurch eine größere Beschädigung am Fahrzeug verhindert wurde. Sind Sie einem kleinen Tier ausgewichen, können Sie nicht mit einer Kostenübernahme durch die Teilkaskoversicherung rechnen.
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