Winterreifen – Pflicht oder etwa doch nicht?
Die allgemeine Winterreifenpflicht gibt es nicht
Auch wenn in den Medien in den vergangenen Jahren pünktlich zum ertsen Schneefall immer wieder die Rede von der Winterreifenpflicht ist, so ist ganz klar zu sagen: In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht! Verwirrung stiftet das 2006 in Kraft getretene neue Gesetz zu diesem Thema. Absatz 3a des Paragrafen 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage…”. Doch was genau gedeutet das nun?
Den Wetterverhältnisse anpassen – Eine schwammige Formulierung
Das kann leider niemand so genau sagen. Sogar Fachleute des großen Automobilclubs wie dem ADAC beklagen sich über die schwammige Formulierung des Gesetzes. Was ein angemessene Bereifung ist, bleibt im Fall der Fälle wohl Ermessenssache der Polizei – ähnlich sieht es bei der Beurteilung der Straßenverhältnisse aus. Verursacht ein Pkw-Fahrer auf schneebedeckter und vereister Fahrbahn einen Unfall, der auf die falschen Reifen zurück zuführen ist, ist die Sache wohl klar. Doch nicht immer wird die Ausgangssituation derart deutlich sein. Zumal es in derzeit nicht einmal eine eindeutige Definition von „Winterreifen“ gibt. Fakt ist, wer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im vergangenen Jahr mit „unangepasster“ Bereifung erwischt wird, kann mit einem Bußgeld belangt werden. Bei einer Polizeikontrolle können Sie so schnell 20 Euro los werden. Behindert ein Pkw aufgrund falscher Reifen den Verkehr, wird der Fahrer mit 40 Euro zur Kasse gebeten. Verursacht er gar einen Unfall, kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei hinzu. Eigentlich sehr moderate Strafen, könnte man meinen. Doch auch bei der Versicherung kann es im Schadensfall zu Problemen kommen.
Sommerreifen als grobe Fahrlässigkeit?
Gerade die sehr schwammige Formulierung des Gesetzes in der Sraßenverkehrsordnung kann zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen. Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, kann nun viel einfacher ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Zwar zahlt die Haftpflicht immer für Schäden am anderen Wagen, egal ob das eigene Auto mit Winterreifen bestückt war oder nicht. Bei der Kasko-Versicherung für den eigenen Wagen sieht das unter Umständen aber anders aus. Die Kasko-Versicherung kann sich auf den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit berufen und den Verursacher in Regress nehmen. Schäden werden dann nicht oder nur teilweise ersetzt. Entsprechende Regelungen können im Kleingedruckten des Vertrages stehen.
Wer in seiner Region mit Schnee und Eiskläte rechnen muss, der sollte sich auf jeden Fall für Winterreifen entscheiden. Damit ist er nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, heil ans Ziel zu kommen, enorm.
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