Pappnasen hinterm Steuer
Hinter dem Steuer eines Autos hört der Faschingsspaß auf: Maskiert dürfen Autofahrer nur dann unterwegs sein, wenn Sicht, Bewegungsfreiheit und Gehör nicht beeinträchtigt werden. Eine Pappnase ist mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar. Anders ist es bei Augenklappe oder Vollmaske. Sie sind absolut tabu, da sie die Wahrnehmung trüben. Wer diese Regeln missachtet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zehn Euro Bußgeld berappen. Kommt es zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit zudem der Verlust des Kaskoschutzes.
An den närrischen Tagen ist das Tragen einer Maske übrigens kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot, auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ab dem Aschermittwoch gilt wieder: Maske ab. Wer dann noch mit einer Maske geblitzt wird, hat für den Fall, dass er überführt werden kann, mit höheren Strafen zu rechnen, da ihm eventuell Vorsatz unterstellt wird.
Ebenfalls ein wichtiges Thema der tollen Tage: Alkohol am Steuer: Während des närrischen Treibens ist verstärkt mit Alkohol- und Drogenkontrollen zu rechen. Wer feiert und fahren will, sollte keinen Alkohol trinken und keine Drogen nehmen. Schon im Vorwege der Party sollte ein Fahrer ausgesucht werden, der komplett auf Rauschmittel verzichtet, um die anderen sicher nach Hause zu bringen. Findet sich niemand, dann sollte auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausgewichen werden.
Quell: avd.de
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