Viele offene Fragen zur Zwangsbeimischung von Biosprit
Die Pläne der Bundesregierung, ab dem 1. Januar 2009 den Biosprit-Anteil im Otto-Kraftstoff auf 10 Prozent zu erhöhen, stoßen zunehmend auf Unverständnis bei allen beteiligen Parteien. Vor allem die Autofahrer sind angesichts ungeklärter Gewährleistungsrisiken in höchstem Masse irritiert. Schließlich vertragen viele – vor allem ältere Modelle – derartigen Kraftstoff nicht. Es können kapitale Motorschäden drohen. Als Alternative verweisen Autohersteller und Mineralölkonzerne auf die technisch unbedenkliche, aber bis zu 15 Cent pro Liter teurere Super Plus-Variante.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) appelliert unter diesen Umständen an die Bundesregierung, auf eine kurzfristige Umsetzung der Pläne zu verzichten. Erst müssten Anzahl und Modellcode der Fahrzeugtypen, deren Motor nicht für die Verwendung der neuen Mischung ausgelegt ist, präzise ermittelt werden. Des Weiteren empfiehlt der Club, eine nachvollziehbare Kalkulation der CO2-Bilanz zu erstellen.
Grundsätzlich weist der AvD darauf hin, dass die geplante Maßnahme nicht in eine Zeit passe, die von täglich neuen Höchstständen der Benzinpreise geprägt sei. Vielmehr drängt sich dem Verbraucher der Verdacht auf, unter dem Vorwand der Umweltfreundlichkeit zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs oder teuren Sprits genötigt zu werden. Bis zur endgültigen Klärung aller offenen Fragen sollten die heute gängigen Benzinsorten auch weiterhin angeboten werden.
Verunsicherten Autofahrern rät der AvD, sich von seinem Fahrzeughersteller oder dem Autohaus eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung geben zu lassen. Sollte es – auch nach Ende des Gewährleistungszeitraums – zu den charakteristischen Schäden an Leitungen oder Motor kommen, sollte die Beweislast auf Seiten des Herstellers liegen, damit der Kunde auch weiterhin von den Gewährleistungszusagen profitiere. Dann müsste der Hersteller belegen, dass der Schaden nicht von der auf einzelne Bauteile aggressiv wirkenden Bioethanol-Beimischung verursacht wurde.
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