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18th März 2008

Pünktlich zur Oster-Reisewelle: Bußgeldtabelle für Verkehrssünden im Ausland

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Autofahrer, die ins Ausland reisen, sollten sich schon vor Reiseantritt über die dort bestehenden Verkehrsvorschriften informieren. Auch ausländische Behörden kassieren bei Vergehen im Straßenverkehr mitunter kräftig ab. Die aktuelle ADAC-Bußgeldliste zeigt, dass die Strafen für bestimmte Verstöße in einigen Ländern teils deutlich höher sind als in Deutschland.

Verkehrssünden können teuer werden
Im Vergleich zum Vorjahr fällt besonders die drastische Erhöhung der Bußgelder in Griechenland auf. Dazu verdoppelt sich eine Strafgebühr, falls sie nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird. Ein Rotlicht- oder Überholverstoß kostet hier zum Beispiel bis zum Ablauf der Frist 350 Euro, danach 700 Euro. Auch Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol werden in einigen europäischen Ländern härter geahndet. So droht Autofahrern in Spanien laut ADAC bei schweren Verkehrsverstößen wie dem Fahren mit 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von mindestens 1,2 Promille jetzt sogar eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten. Italien hat mit einer Notverordnung auf die dramatische Zunahme der alkoholbedingten Verkehrsunfälle im Sommer 2007 reagiert: Neben verschärften Sanktionen gibt es dort verstärkt Verkehrskontrollen. In Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 heruntergesetzt.

Da verstehen viele Länder keinen Spaß:
Noch immer ist in den meisten europäischen Ländern Alkohol am Steuer das schwerste Vergehen und wird entsprechend hart bestraft. Wie in den letzten Jahren sind die skandinavischen Nationen dabei Spitzenreiter: In Finnland liegt das bei 15 Tagessätzen (abhängig vom Monatsverdienst) und mehr, in Dänemark zahlt der Verkehrssünder bis zu einem Monatsverdienst. Schweden verlangt ab 0,2 Promille BAK mindestens 30 Tagessätze. Norwegen wiederum berechnet die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 395 Euro), Rotlicht- und Überholverstoß (660 Euro) und Parkvergehen (90 Euro).

Vollstreckung von Bußgeldern in Europa
Der ADAC weist darauf hin, dass derzeit nur österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden können. Geldbußen aus anderen EU-Ländern können voraussichtlich erst ab 2009 in Deutschland eingefordert werden; bis dahin muss aber jederzeit dort, wo der Verstoß stattgefunden hat, mit Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden.

Das kosten Verkehrssünden im Ausland: Zur Übersicht des ADAC

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