Justizminister gegen Atem-Alkoholanalyse
Die Mehrheit der Justizminister stemmt sich gegen die von den Innenministern der Länder geplante Einführung der Atem-Alkoholanalyse bei Verkehrsvergehen. Die bei einem Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille vorgeschriebene Blutprobe soll durch Atemtests ersetzt werden. Jährlich wären rund 200.000 Alkoholtests betroffen.
Wissenschaftler bestreiten die Zuverlässigkeit dieses Testverfahrens. Die Fehlerquote wird mit 5 Prozent beziffert. Jedes zwanzigste Urteil wäre damit ein Fehlurteil! Die Justizminister fordern hieb- und stichfestes Beweismaterial, damit Verkehrsdelikte vor Gericht nicht abgeschmettert werden können.
Rechtsanwälte halten die Atem-Alkoholanalyse für verfassungswidrig. Es handle sich um einen im Gerichtsverfahren nicht mehr nachvollziehbaren Messvorgang. Die Verantwortung läge bei einem Polizeibeamten, der die Alkoholwerte mit einem speziellen Atemtestgerät messen und dabei bestimmte zeitliche Regeln einhalten muss.
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