2nd Juni 2008

ADAC: EM-Fanartikel am Auto dürfen nicht die Sicht behindern

Während der Fußball- dürfen Fans laut in Deutschland wie auch in den beiden Austragungsländern Österreich und Schweiz handelsübliche Fan-Fahnen an ihren Fahrzeugen anbringen. Diese Fahnen müssen jedoch stabil befestigt und die freie Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt sein. Eine Montage ist nur an den hinteren Seitenscheiben zulässig.

Für Fahrten auf der Autobahn müssen die Fähnchen abgenommen werden. Bei hohem Tempo könnten sich die Fanartikel lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Am Rückspiegel haben Wimpel und dergleichen nichts zu suchen. Beschriftungen und sonstige Aufkleber an der Frontscheibe, den seitlichen vorderen Fenstern sowie auf den Beleuchtungs- und Signalanlagen sind ebefalls nicht zulässig. Verfügt das Fahrzeug nur über einen Außenspiegel, muss außerdem die Heckscheibe frei bleiben.

Grundsätzlich gilt für alle drei Nationen: Durch Fan-Artikeln darf die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden. Verboten ist es beispielsweise, großformatige Flaggen an langen Stangen aus dem Fahrzeug zu halten. Für Schäden kommt die Versicherung nur dann auf, wenn die Fanartikel ordnungsgemäß angebracht waren.

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