Bundesfinanzhof beschließt: PKW-Steuer für schwere Geländewagen
Besitzer von Geländefahrzeugen oder ähnlichen PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen können nun endgültig nicht mehr darauf hoffen wieder nach altem Steuerrecht behandelt zu werden. Der Bundesfinanzhof in München hat in einem Musterurteil entschieden, dass bei schweren Fahrzeugen nicht das Gewicht, sondern allein Bauart und Einrichtung darüber entscheiden, ob das Fahrzeug als PKW oder als LKW besteuert wird.
Geklagt hatte ein Toyota-Land-Cruiser-Besitzer, der nach der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Jahr 2006 1.578 Euro Steuern für seinen Wagen zahlen musste – rückwirkend wohlgemerkt. Vor der Gesetzesänderung waren für sein als LKW eingestuftes Fahrzeug lediglich 172 Euro fällig.
In ihrer Urteilsbegründung führten die obersten Finanzrichter unter anderem aus, dass der zurückverlegte Stichtag keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung darstelle, da die vorgenommene Änderung keine konstitutive, sondern nur eine klarstellende Bedeutung habe.
Quelle: www.einfach-autos.de
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