16th Juli 2008

Was tun bei Autodiebstahl im Ausland?

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Der Albtraum für jeden Urlauber: Das eigene Auto ist weg. Was tun, wenn im Ausland das Auto gestohlen wurde? Der Diebstahl sollte sofort bei der örtlichen Polizei zur Anzeige gebracht werden. Zusätzlich sollte der Diebstahl nach der Rückkehr auch im eigenen Land anzeigt werden.

Auch die Kaskoversicherung muss informiert werden. Ein Anruf allein genügt allerdings nicht. Die Schadensmeldung muss in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, Fax) vorliegen. Erst dann beginnt die Monatsfrist zu laufen. Solange muss der Eigentümer warten, ob sein gestohlenes Fahrzeug wieder auftaucht. Wird der Wagen in dieser Zeit gefunden, erhält ihn der Eigentümer zurück. Andernfalls bekommt der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert des Wagens abhängig von den Bedingungen des Versicherungsvertrags erstattet.

Für die Rückholung des Fahrzeugs ist übrigens nicht die Kaskoversicherung zuständig. Wurde kein entsprechender Schutzbrief im KFZ-Vertrag eingeschlossen, muss der Eigentümer die Kosten für die Rückholung selber zahlen.

Wer im Urlaub plötzlich ohne Auto dasteht, hat ein weiteres Problem: die Rückfahrt. Wurde ein Schutzbrief abgeschlossen, stehen dem Geschädigten in der Regel 550 Euro zur Verfügung. Achtung! Wer im Ausland ein Auto für die Rückfahrt mietet, zahlt in den allermeisten Fällen nicht nur für die Tage der Rückfahrt, sondern auch für den Rücktransport des Mietwagens. Daraus können sich Kosten von mehreren hundert Euro ergeben. Daher ist es besser, die Organisation der Rückfahrt einfach seiner Versicherung zu überlassen.

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