26th
September
2008
Die Winterreifen von Continental haben bei den diesjährigen Wintertests Bestnoten erreicht. Die Modelle ContiWinterContact TS 800, TS 810 und TS 830 wurden unter anderen von ADAC, Stiftung Warentest, AutoBild und auto motor und sport mit über 60 Wettbewerbsreifen verglichen. Das Ergebnis: Die Continental-Winterreifen wurden in den sicherheitsrelevanten Kategorien mit den Noten “sehr empfehlenswert”, “vorbildlich” oder “gut” bewertet. Insbesondere das ausgezeichnete Fahrverhalten auf nasser Fahrbahn wurde von allen Testredaktionen hervorgehoben. Als Entscheidungshilfe für die Reifenwahl im Herbst möchten wir die Testergebnisse kurz vorstellen.
ContiWinterContact TS 830:
Der ADAC hatte den neuen ContiWinterContact TS 830 für Felgen mit Größen zwischen 15 und 16 Zoll im Test. Dabei erreichte die Winterreifen-Neuentwicklung aus dem Stand heraus den zweiten Platz und die Bestnote “sehr empfehlenswert”, die Stiftung Warentest bewertete den ContiWinterContact TS 830 ebenfalls mit Platz zwei und “gut”. Im Test waren insgesamt 19 Reifenmodelle vertreten. In den Testberichten wurde der ContiWinterContact TS 830 als sehr ausgewogen mit Bestnoten auf nasser Fahrbahn, Eis und Schnee bewertet.
ContiWinterContact TS 810:
Der ContiWinterContact TS 810 eignet sich für PKWs ab der Mittelklasse und trat bei der Redaktion von auto motor und sport zum Test an. Die Fachleute aus Stuttgart kamen bei dem Premium-Winterreifen von Continental zum Ergebnis “sehr empfehlenswert”. Bei der AutoBild vergaben die Redakteure ebenfalls die Höchstnote “VorBildlich”. Beide Redaktionen testeten insgesamt 20 Reifenmodelle. Dem ContiWinterContact TS 810 wurden gute Traktion und kurze Bremswege auf Schnee sowie ausgewogene Fahreigenschaften auf nassen und trockenen Straßen attestiert.
ContiWinterContact TS 800:
Beim Test der großen europäischen Automobilclubs hat auch der ContiWinterContact TS 800 sehr gut abgeschnitten. Er wurde Testsieger bei der Stiftung Warentest und erreichte bei ADAC, ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) und TCS (Touring Club Schweiz) den zweiten Platz unter insgesamt 21 Wettbewerbern. Der ContiWinterContact TS 800 wurde als sehr ausgewogen mit Bestnoten auf nasser Fahrbahn sowie besonders griffig auf Schnee und Eis charakterisiert.
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23rd
September
2008
Bei 28 Prozent aller PKWs ändert sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Einstufung in der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine Typklasse, etwa zwei Prozent werden sogar um mehr als eine Stufe verändert eingestuft. In der Vollkaskoversicherung gibt es insgesamt 35,7 Prozent Umstufungen. Hiervon werden rund 70 Prozent einer niedrigeren und damit günstigeren Typklasse zugeordnet. In der Teilkasko werden 36,7 Prozent umgestuft, rund 85 Prozent profitieren von einem Wechsel in eine niedrigere Typklasse.
In der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es insgesamt 16 Typklassen, in der Vollkaskoversicherung 25, in der Teilkaskoversicherung 24. Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied des unabhängigen Versicherungsvergleichsportals Aspect Online: “Die Statistiken für die insgesamt rund 19.000 Automodelle werden mittels der aktuellen Daten der Schadenentwicklung jedes Jahr erstellt. Die neuen Typklassen können sofort angewendet werden, bei laufenden Verträgen werden sie im Normalfall ab dem 1. Januar 2009 wirksam.”
Ein Vergleich der KFZ-Versicherungen lohnt sich auf jeden Fall: Zwar treten die neuen Typklassen bereits zum 1. Oktober in Kraft, doch die ggf. veränderten Versicherungsprämien bekommen die Kunden erst Anfang 2009 zu spüren, da sich die Versicherungsverträge in den meisten Fällen nach dem Kalenderjahr richten. Es bleibt also Zeit über den Wechsel in eine günstigere Versicherung nachzudenken: Wer seine KFZ-Versicherung zum 1. Januar 2009 wechseln will, muss seine alte bis zum 30. November 2008 kündigen. Wolfgang Schütz: “Hier bietet sich dem Fahrzeughalter die Möglichkeit, mit einem Vergleich und einem Neuabschluss bis zu 500 Euro zu sparen.”
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2nd
September
2008
Der tschechische Autohersteller Skoda schnürt vier attraktive Ausstattungspakete für den Roomster. Die Roomster-Sondermodelle bieten beachtliche Preisvorteile von bis zu 1.390 Euro im Vergleich zu adäquat ausgestatteten Serienfahrzeugen. Wir möchten Ihnen die vier Sondermodelle kurz vorstellen:
Das Sondermodell Roomster Plus Edition verfügt serienmäßig über die Klimaanlage Climatic, das Musiksystem Beat und elektrische Fensterheber im Vorderbereich. Käufer profitieren bei diesem Modell von 1.390 Euro Preisvorteil.
Der Roomster Style Plus Edition bietet Annehmlichkeiten wie die Klimaanlage Climatronic, Parksensoren hinten, eine schwarze Dachreling, getönte Heck- und Seitenscheiben, beheizbare Vordersitze und einen höhenverstellbaren Beifahrersitz. Dazu gibt es das Ausstattungspaket “Ablage Plus” (u.a. Ablagefächer unter den Vordersitzen). Käufer sparen bis zu 1.160 Euro.
Zusätzlich zur Ausstattungslinie Comfort verfügt der Roomster Comfort Plus Edition über 16-Zoll-Leichtmetallfelgen, Climatronic-Klimaanlage, das Ausstattungspaket “Kurven- und Abbiegelicht” (u.a. Nebelscheinwerfer mit integriertem Abbiegelicht) sowie ein Panoramadach. Preisvorteil: Bis zu 1.220 Euro.
Der Roomster Scout Plus Edition bietet die gleichen Ausstattungsmerkmale wie der Roomster Comfort Plus Edition, verzichtet allerdings auf die Leichtmetallfelgen. Gegenüber einem vergleichbar ausgestatteten Roomster Scout spart der Käufer bis zu 1.050 Euro.
Für alle Modelle stehen außerdem zahlreiche optionale Ausstattungsdetails zur Verfügung.
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1st
September
2008
Ein Privatmann hatte großflächig auf seinem privaten PKW Werbung für die Uhren- und Schmuckwerkstatt seiner Ehefrau angebracht. Außendienstmitarbeiter der GEZ entdeckten die Werbung und sendeten dem Mann einen Gebührenbescheid für das gewerblich genutzte Autoradio zu. In einer anschließenden Klage machte der Autohalter vergeblich geltend, dass das Fahrzeug privat genutzt würde. Andere, vergleichbare Fahrzeughalter, die auf ihren Autos Werbung für Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser machen, würden schließlich auch nicht zur Gebührenerstattung herangezogen.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz gab der GEZ recht. Der Gebührenbescheid wurde damit begründet, dass durch die Werbeaufschrift eben keine rein private Nutzung des Kraftfahrzeugs des Klägers vorliege. Nur bei einer rein privaten Nutzung wäre das Autoradio ein gebührenfreies Zweitgerät. Es komme dabei nicht auf den Umfang der nicht privaten Nutzung an. Auch wenn die nicht private Nutzung sehr gering sei, falle eine Rundfunkgebühr für das Autoradio an. Beim Kläger liege wegen der Werbung für das Geschäft der Ehefrau eine teilweise geschäftliche Nutzung des KFZ vor. Werbung für ein Geschäft sei wie die Geschäftstätigkeit selbst zu behandeln und damit nicht privat. Der Kläger habe davon auch einen Vorteil. Die Förderung des Geschäfts der Ehefrau komme letztendlich auch ihm zugute.
Aufkleber oder ähnliches mit Hinweisen auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser seien mit der Werbung auf der Heckscheibe des Kraftfahrzeugs des Klägers nicht vergleichbar. In der Regel seien sie viel kleiner. Außerdem hätten sie nicht zum Ziel, deren Geschäfte zu fördern. Sie erfüllten vielmehr die Funktion einer privaten Empfehlung von Kunde zu Kunde. Schließlich sei kein Vorteil auf Seiten des Kraftfahrzeughalters erkennbar.
Rechtsanwalt Dominic Döring aus Gießen warnt: Nach der Urteilsbegründung des Gerichts dürfen nun alle Mitarbeiter von Diskotheken, Kneipen aber auch Supermärkten oder Discountern, die von Ihren Arbeitgebern nahegelegt bekommen, einen Aufkleber ihres Unternehmens auf dem privaten KFZ gut sichtbar zu platzieren, sich vor den Außendienstmitarbeitern der GEZ hüten. Eindeutiges Ziel dieser Werbung ist es, das Geschäft des Arbeitgebers zu fördern. Der Vorteil für den Kraftfahrzeughalter liegt in dem Erhalt und der Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes.
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