1st September 2008

Bei Autowerbung drohen zusätzliche GEZ-Gebühren

posted in Rechtliches zum Thema Auto |


Ein Privatmann hatte großflächig auf seinem privaten PKW Werbung für die Uhren- und Schmuckwerkstatt seiner Ehefrau angebracht. Außendienstmitarbeiter der GEZ entdeckten die Werbung und sendeten dem Mann einen Gebührenbescheid für das gewerblich genutzte Autoradio zu. In einer anschließenden Klage machte der Autohalter vergeblich geltend, dass das Fahrzeug privat genutzt würde. Andere, vergleichbare Fahrzeughalter, die auf ihren Autos Werbung für Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser machen, würden schließlich auch nicht zur Gebührenerstattung herangezogen.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz gab der GEZ recht. Der Gebührenbescheid wurde damit begründet, dass durch die Werbeaufschrift eben keine rein private Nutzung des Kraftfahrzeugs des Klägers vorliege. Nur bei einer rein privaten Nutzung wäre das Autoradio ein gebührenfreies Zweitgerät. Es komme dabei nicht auf den Umfang der nicht privaten Nutzung an. Auch wenn die nicht private Nutzung sehr gering sei, falle eine Rundfunkgebühr für das Autoradio an. Beim Kläger liege wegen der Werbung für das Geschäft der Ehefrau eine teilweise geschäftliche Nutzung des KFZ vor. Werbung für ein Geschäft sei wie die Geschäftstätigkeit selbst zu behandeln und damit nicht privat. Der Kläger habe davon auch einen Vorteil. Die Förderung des Geschäfts der Ehefrau komme letztendlich auch ihm zugute.

Aufkleber oder ähnliches mit Hinweisen auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser seien mit der Werbung auf der Heckscheibe des Kraftfahrzeugs des Klägers nicht vergleichbar. In der Regel seien sie viel kleiner. Außerdem hätten sie nicht zum Ziel, deren Geschäfte zu fördern. Sie erfüllten vielmehr die Funktion einer privaten Empfehlung von Kunde zu Kunde. Schließlich sei kein Vorteil auf Seiten des Kraftfahrzeughalters erkennbar.

Rechtsanwalt Dominic Döring aus Gießen warnt: Nach der Urteilsbegründung des Gerichts dürfen nun alle Mitarbeiter von Diskotheken, Kneipen aber auch Supermärkten oder Discountern, die von Ihren Arbeitgebern nahegelegt bekommen, einen Aufkleber ihres Unternehmens auf dem privaten KFZ gut sichtbar zu platzieren, sich vor den Außendienstmitarbeitern der GEZ hüten. Eindeutiges Ziel dieser Werbung ist es, das Geschäft des Arbeitgebers zu fördern. Der Vorteil für den Kraftfahrzeughalter liegt in dem Erhalt und der Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes.

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