Umweltprämie – So kriegen Sie die Abwrackprämie
Die Umweltprämie, gerne auch Abwrackprämie genannt, ist derzeit in aller Munde. Aber wer profitiert eigentlich von dem “Geschenk der Regierung”?
Das sollten Sie wissen, wenn Sie die Umweltprämie kassieren möchten:
Was ist die Abwrackprämie?
Am 14. Januar 2009 hat das Bundeskabinett eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Es stehen 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung – sind diese 1,5 Mrd. Euro als Umweltprämien verteilt, ist Schluss. Die Verteilung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Allerdings sind die administrativen Abwicklungskosten aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
Seit dem 14. Januar kann gekauft und die Abwrackprämie eingestrichen werden
Für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens ist der 14. Januar 2009 Stichtag. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
Kassieren kann, auf dessen Namen das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr in Deutschland zugelassen war. Als Altfahrzeug wird ein mindestens 9 Jahre alter Pkw angesehen, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
Das neue Auto?
Das Neufahrzeug muss zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Euro 4 Norm erfüllen. Auch Jahreswagen kommen in Frage. Ein Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
Und das alte Auto?
Um die Umweltprämie zu bekommen, müssen Sie einen Nachweis über die Verwertung des Altautos durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 vorlegen. Sie benötigen das Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs, sowie den Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller.
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
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