Neue Bußgelder – Seit dem 01. Februar werden Verkehrssünder stärker zur Kasse gebeten
Am vergangenen Sonntag, dem 1. Februar 2009, trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Raser, Drängler und Alkoholsünder müssen mit härteren Strafen rechnen. Aus aktuellem Anlass bietet der Automobilclub von Deutschland (AvD) auf seiner Homepage einen neuen Bußgeldrechner an.
Besonders deutlich fällt die Erhöhung bei Verkehrsverstößen aus, die als Hauptunfallursachen gelten. Bei Drogen- und Alkoholdelikten beispielsweise verdoppeln sich die Geldbußen bei Drogen- und Alkoholdelikten. Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze oder das Drogenverbot am Steuer können nun mit Bußgeldern bis zu 3000,- Euro geahndet werden. Bisher galt eine Bußgeldobergrenze von maximal 1.500 Euro.
Drängler werden es nach dem neuen Bußgeldkatalog schwer haben
Bei vorsätzlichem Handeln oder grob fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel gefährlichem Drängeln oder Rasen auf der Autobahn wird der Bußgeldrahmen von 500 Euro auf 2000 Euro angehoben. Als vorsätzlich gilt in jedem Fall die Durchführung illegaler Kfz-Rennen. Wer daran teilnimmt, wird statt 150 Euro zukünftig 400 Euro zu zahlen haben. Deren Veranstalter werden mit 500 Euro (bisher 200 Euro) zur Kasse gebeten werden.
Auf Autobahnen wird der Bußgeldsatz für Verstöße wie z.B. Einfahren an dafür nicht vorgesehener Stelle, Vorfahrtsverletzungen, Wenden, Rückwärtsfahren in Ein- oder Ausfahrten oder die Nutzung des Seitenstreifens zur Ausfahrt von 50 Euro auf 75 Euro angehoben. LKW-Fahrer, die den Mindestabstand nicht einhalten, können künftig mit 80 Euro (bislang 50 Euro) Bußgeld bestraft werden. Auch Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot werden teurer: statt 40 Euro sind 80 Euro zu zahlen.
Anders als ursprünglich geplant, werden mit dem neuen Katalog nicht alle Bußgelder erhöht. Die Verwarnungsgelder für Halte- und Parkverstöße bleiben beispielsweise bei 35 Euro. Und auch das Bußgeld für Handytelefonate beim Fahrradfahren (25 Euro) ist nicht angehoben worden.
Der AvD begrüßt diese Differenzierung. Geringfügige Verstöße werden somit nicht unverhältnismäßig dramatisiert. Gegen Verkehrsrowdys, die andere und sich selbst in lebensgefährliche Situationen bringen und sich rücksichtslos verhalten, erscheinen höhere Bußgelder dagegen als einzig probates Mittel. An Unfallschwerpunkten empfiehlt der AvD zudem, präventiv die Kontrolldichte zu erhöhen, um die Straßen sicher zu machen und das Unfallrisiko zu verringern.
Auf seiner Homepage bietet der AvD nun einen Bußgeldrechner, der Bußgelder für Verstöße sowohl nach altem als auch nach neuem Bußgeldkatalog errechnet. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.
Quelle: AvD
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