Es ist Winter auf deutschen Straßen
Falsches Verhalten im winterlichen Straßenverkehr kann teuer werden
Tief Daisy ist im Anmarsch und wird am Wochenende für Minusgrade und weitere Schneefälle sorgen. Schon jetzt ist die Situation auch deutschen Straßen von Schnee und Eis geprägt. Deshalb weist der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) nun wieder darauf hin, dass das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung den Wetter- und Straßenverhältnisse angepasst sein muss.
Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten Autofahrer bei Schnee mit Winterreifen unterwegs sein. Auch für klare Sicht sollten Sie mit einem gefüllten Schweibenwasser-Tank sorgen können. Wer dennoch nicht auf das winterliche Wetter vorbereitet ist, dem drohen zum einen empfindliche Geldbußen, zum anderen aber im Falle eines Unfalls auch versicherungsrechtlichen Konsequenzen.
Winterreifen sind bei Eis und Schnee die einzig richtige Wahl
Zwar gilt in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht, doch der Gesetzgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen angepassste Bereifung vor. Sommerreifen auf verschneiten und glatten Straßen gehören da sicher nicht zur optimalen Bereifung. Wer auf verschneiten Straßen mit den Sommerpneus erwischt wird, wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro zur Kasse gebeten. Wird durch die falsche Bereifung auch noch der Verkehr behindert, sind 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Ebenfalls mit 20 Euro wird das Ignorieren der Schneeketten Pflicht geahndet. Schreibt eine Beschildung Schneeketten vor, müssen Sie dem als Autofahrer nachkommen und die Ketten aufziehen. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen.
Sorgen Sie in Ihrem Auto für klare Sicht
Eine zugefrorene Scheibenwischanlage ist nicht nur ärgerlich und gefährlich, wenn die Sicht beeinträchtigt wird – sie kann auch teuer werden. Denn eine Scheibenwischanlage ohne ausreichenden Frostschutz wird, wie das Fahren ohne Winterreifen, mit 20 Euro bestraft. Schon vor Fahrtantritt können Sie eine Straße in Höhe von 10 Euro vermeiden, wenn Sie die Scheiben Ihres Fahrzeugs komplett von Eis und Schnee befreien. Wer sich nur mir einem kleinen Guckloch auf die Straße begibt, der muss damit rechnen, mit 10 Euro zur Kasse gebeten zu werden.
Übrigens:
Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden. Und wenn Sie gerade dabei sind, sollten Sie den Schnee auch vom Autodach entfernen. Zum einen, damit der nachfolgende Verkehr nicht vom herab fallenden Schnee behindert wird, zum anderen, damit er bei strakem Bremsen nicht nach vorne rutschen und Ihnen auf der Frontscheibe die Sicht versperren kann.
Schnee kann Schilder zuwehen – das ist keine Ausrede für Autofahrer
Schneeverwehnungen, wie sie für das kommende Wochenende fast deutschlandweit angekündigt sind, können auch Straßenschilder einschneien. Die wichtigsten Schilder wie Stop oder Vorfahrt gewähren sind auch verschneit gut an der Form zu erkennen. Eine Schneeschicht auf einem Schild mindert nicht dessen Bedeutung. Wer sie nicht beachtet, wird mit einem Bußgeld bestraft.
Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein.
Bilder / Quelle: ADAC
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