Schrittgeschwindigkeit
Schrittgeschwindigkeit ist ein dehnbarer Bergriff
In verkehrsberuhigten Bereichen gilt in Deutschland Schrittgeschwindigkeit. Aber wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? Ein flotter Fußgänger geht etwa sieben Kilometer in der Stunde – das Tempo von 7 km/h ist aber scheinbar nicht die Schrittgeschwindigkeit, die in verkehrsberuhigten Bereichen von Autofahrern verlangt wird.
Das Amtsgericht Leipzig legte in einem Urteil Schrittgeschwindigkeit auf 15 km/h fest. Die Begründung des Gerichts: Fahren Pkw in den verkehrsberuhigten Zonen deutlich langsamer als 10 km/h, können Radfahrer, die Fußgängergeschwindigkeit fahren, unsicher werden und zu schwanken beginnen. Obwohl die normale Fußgängergeschwindigkeit zwischen 4 und 7 km/h liegt, urteilte das Leipziger Amtsgericht, dass die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nur deutlich unter 20 km/h – aber über 10 km/h – liegen müsse (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04). (Weiterlesen »)
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