Schäden durch Schlagloch – Wer haftet?
Bei Schlaglöchern vorausschauend fahren
Das Winterwetter der vergangenen Wochen hat aus Deutschlands Straßen einen Schlagloch-Flickenteppich gemacht – und der Frühling ist noch lange nicht in Sicht. Das Autofahren auf beschädigten Straßen ist nicht nur nervig, es kann auch zu Schäden am Fahrwerk, der Radaufhängung oder den Reifen führen. Aber wer haftet für Schäden, die durch ein Schlagloch verursacht worden sind? Länder und Kommunen, die der “Verkehrssicherungspflicht”, also dem Beseitigen der Schlaglöcher nachkommen oder zumindest vor ihnen warnen müssen oder der Autofahrer selbst, weil er laut Straßenverkehrsordung (StVO) dazu verpflichtet ist, seine Fahrweise und Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen? Eine Frage, die nicht selten vor Gerichten beantwortet wird.
Ist es zu Schäden gekommen, die der Autofahrer auf ein Schlagloch zurückführt, empfiehlt AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker, den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos zu dokumentieren. Außerdem sollte umgehend die Polizei informiert und die Kontaktdaten eventueller Zeugen notiert werden. “Die Schadenmeldung, das Polizeiprotokoll sowie der Kostenvoranschlag der Werkstatt sollten dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen – das heißt, in der Regel bei der Kommune oder dem Landkreis – eingereicht werden”, erläutert Pertra Schmucker.
Die Schadensersatzurteile fallen ganz unterschiedlich aus, mal zugunsten des geschädigten Autofahrers, mal zugunsten der Kommune beziehungsweise des Landkreises. Am einfachsten ist es da natürlich, Schäden durch Schlaglöcher vorzubeugen und besonders aufmerksam und vorausschauend zu fahren. Laut StVO sind Autofahrer dazu auf verpflichtet, denn in § 3 StVO ist zu lesen, dass der Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern insbesondere an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen hat.
Quelle: AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V.
Bild: AvD / Dirk Vincken
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