12th Juli 2010

Unfall im Ausland

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Tipps vom AvD, wenn es im Urlaub zum Unfall kommt

Unfall im AuslandPünktlich zum Ferienstart in vielen deutschen Bundesländern gibt der Automobilclub von Deutschland (AvD) Tipps, wie Sie sich verhalten sollen, wenn Sie im Urlaub in einen Autounfall verwickelt werden. Wichtigster Tipp: Ein europäischer Unfallbericht und die Grüne Versicherungskarte gehören in das Handschuhfach.

Gerade wenn die Urlaubsreise ins Ausland geht, sollte man wissen, wie die Gesetze und Regelungen im Reiseland sind. Der AvD hat die wichtigsten Informationen aus den europäischen Nachbarstaaten online zusammengestellt.

Unfall im Ausland: Polizei ja oder nein?

Bei Unfällen in einem osteuropäischen EU-Staat müsse immer die Polizei eingeschaltet werden, sagen die Experten vom AvD. Nur mit einer polizeilichen Bescheinigung über eine Unfallbeteiligung kann man das Land als Tourist wieder verlassen. Ist man nicht im Besitz einer solchen Bescheinigung, kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen. In den Niederlanden, Spanien oder Italien hingegen nimmt die Polizei nur Unfälle mit Personenschaden auf. Hat ein Unfall im Ausland den Totalschaden eines Wagens zur Folge, muss sich der Autobesitzer mit der zuständigen Zollbehörde in Verbindung setzen. In Spanien kann man das Wrack kostenlos dem spanischen Staat überlassen – der Besitzer muss in diesem Fall keine Zollgebühren bezahlen.

Im Falle eines Unfalls: Diese Dokumente helfen bei der Abwicklung

Wichtige Dokument, die das Abwickeln eines Unfallschadens erleichtern können, gehören unbedingt ins Handschuhfach. So zum Beispiel ein europäischer Unfallbericht oder die so genannte Grüne Versicherungskarte. Letztere ist innerhalb derr EU zwar keine Pflicht mehr, erleichtert aber die Schadensregulierung. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Den europäischen Unfallbericht können Bald-Urlauber auf der Homepage des AvD herunterladen – er ist in jedem Land nahezu identisch, d.h. jeder Unfallbeteiligte kann ihn in seiner Landessprache ausfüllen. Der AvD appelliert, grundsätzlich nichts zu unterschreiben, was man nicht versteht. Gegebenenfalls kann auf dem Dokument auch ein Vermerk gemacht werden, dass man der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist bzw. den Inhalt nicht gänzlich verstanden hat.

Die AvD-Online-Broschüre “Mit dem Auto ins Ausland” mit vielen Tipps und Informationen zu europäischen Ländern finden Sie hier: http://www.avd.de/index.php?id=8173

Quelle: AvD

Bild: (c) AvD/Allianz

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