Gerichtsspruch in München
Autohändler müssen bei falschen Angaben ihre Wagen zurücknehmen.
Das Landgericht in München hat einem Mercedes Besitzer Recht gegeben, der über starke Vibrationen im Leerlauf und einen deutlich erhöhten Spritverbrauch bei seinem Neuwagen geklagt hatte. Falsche Angaben und mangelhafte Qualität berechtigen demnach, einen Neuwagen an den Händler zurückzugegeben.
Der Besitzer eines Mercedes PKW Neuwagens klagte gegen den Autohändler Mercedes, da er erhebliche Mängel an dem Neuwagen feststellte und diesen an Mercedes zurückgeben will. Grund der Klage waren zum Einen so starke Vibrationen im Leerlauf, dass Fahrer und Beifahrer diese als unangenehm unter ihren Vordersitzen spürten. Zudem erwies sich der Spritverbrauch des Neuwagens deutlich höher als angegeben. Statt der eigentlichen 8,6 Litern pro 100 Kilometer lag der endgültige Kraftstoffverbrauch bei 12,9 Litern pro 100 gefahrene Kilometer. (Weiterlesen »)
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