10th März 2010

Kfz Versicherung

Die Kfz Versicherung erspart Ihnen im Schadensfall weiteren Ärger

Wer in Deutschland ein Auto zulassen möchte, muss nachweisen, dass er eine Kfz Versicherung abgeschlossen hat. Es handelt sich dabei genauer gesagt um eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, welche im Ernstfall in Ihrem Auftrag die Ersatzansprüche eines durch Sie zu Schaden gekommenen Verkehrsteilnehmers abdeckt. Nach einem Verkehrsunfall, an dem Sie die Schuld tragen, gleicht Ihre Kfz Versicherung den entstandenen Schaden aus, sodass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen. Dieses Prinzip hat den Vorteil, dass damit verhindert werden kann, dass ein Geschädigter leer ausgeht, weil der Unfallverursacher keine finanziellen Rücklagen hat. Die Kfz Versicherung sichert Sie sowohl gegen Personen- als auch gegen Sachschäden ab; die maximale Entschädigungsleistung liegt in Deutschland derzeit bei 7,5 Millionen für Personen- beziehungsweise 1 Million Euro für Sachschäden. Ist ein Schadensfall eingetreten und ihre Kfz Versicherung dafür aufgekommen, so wird sie Sie im nächsten Beitragsjahr in eine andere Schadenfreiheitsklasse einordnen und Ihnen so die Beiträge erhöhen. (Weiterlesen »)

posted in Auto-News, Auto-Versicherung | 0 Comments

9th März 2010

Gebrauchtwagen kaufen

Auf diese Punkte sollten Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens achten

Der Schnee ist weg – jetzt macht Autofahren wieder Spaß. Im nahenden frühling werden wieder viele Autofahrer ihr liebstes Kind auf Hochglanz bringen oder sich sogar für ein neues Auto entscheiden. Wenn das Neue allerdings ein Gebrauchter ist, dann gibt es einiges zu beachten, wie die HUK-COBURG meldet.

Was viele nicht wissen oder bedenken: Wer einen Gebrauchtwagen von einem Privatman kauft, übernimmt automatisch den Versicherungsvertrag. Der Versicherer HUK-COBURG erklärt, was das für Käufer und Verkäufer bedeuten kann. (Weiterlesen »)

posted in Auto kaufen, verkaufen und mieten, Auto-News, Auto-Versicherung | 0 Comments

2nd Februar 2010

Schreiben frei kratzen – nicht bei laufendem Motor

Kratzen bei laufendem Motor in zweierlei Hinsicht teuer werden

Vereiste Schreiben kratzenMomentan ist es fast ein tägliches Ritual: Das Eiskratzen am Morgen. Viele starten den Wagen und beginnen dann damit, die Scheiben frei zu kratzen. Das kann aber gleich aus zwei Gründen teuer werden. Zum einen kann das Kratzen bei laufendem Motor mir einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro geahndet werden, denn das Warmlaufen im Stand ist gesetzlich verboten, weil es unnötigen Lärm und Abgasbelastung verursacht. Zum anderen ist dieses Vorgehen nicht gut für das Fahrzeug und kann im schlimmsten Fall zu einem Schaden am Auto führen.

Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung sagt dazu: “Im Leerlauf kann der Motor schneller verschleißen. Zudem verbraucht der Wagen extrem viel Kraftstoff.” Weil der Motor im Leerlauf deutlich langsamer warm wird als während der Fahrt, kann es sein, dass der Motor nicht mit ausreichend Öl versorgt wird – das kann zu Schäden führen, die teure Reparaturen zur Folge haben können. Auch in den ersten Minuten der Fahrt, sollten Sie dem Wagen etwas Aufwärmzeit gönnen und nicht mit Vollgas starten. “Je nach Modell und Alter braucht er rund zehn Kilometer, um warm zu werden”, erklärt R+V-Experte Karl Walter. (Weiterlesen »)

posted in Auto im Winter, Auto und Sicherheit, Auto und Umwelt, Auto-News, Auto-Versicherung | 0 Comments

21st Januar 2009

PalladiumCard bietet umfangreichen Schutz bei Unfällen und Pannen

Ein umfassender Pannenschutz und eine Unfallhilfe sind seit jeher für Autofahrer wichtig.

Die PalladiumCard, ein Schutzbrief der MLP AG, ein unabhängiger Versicherungsvermittler mit langjähriger Erfahrung, bietet Kunden sowohl im Reiseverkehr als auch bei allen übrigen Alltagsfahrten spezielle Hilfe mit dem Service Driving Care sowie weitere Dienstleistungen.

Insbesondere während der Reisezeit ist für Autofahrer ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. So kommt es vermehrt zu Unfällen oder auch zu Pannen aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse – die MLP AG schützt aus diesem Grund ihre Kunden 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche mit dem Schutzbrief PalladiumCard. Dieser enthält den besonderen Mobilitäts-Service Driving Care sowie weitere Serviceleistungen für Versicherte.

(Weiterlesen »)

posted in Auto-Versicherung | 0 Comments

19th November 2008

Der Vergleich von Spritpreisen spart weniger Geld als erhofft

Autofahrer suchen stets nach Möglichkeiten, ihre KFZ-Kosten zu reduzieren. Doch viele sparen dabei an der falschen Stelle. Obwohl bei der Autoversicherung deutlich mehr Einsparpotenzial besteht als durch den Vergleich von Spritpreisen, verzichten laut einer Umfrage der DEVK 36 Prozent der Autofahrer auf einen Konditionen-Check. 65 Prozent der Autobesitzer vergleichen hingegen konsequent die Preise an der Zapfsäule.

Spritpreise zu vergleichen hat sich zu einem deutschen Volkssport entwickelt. Rund 26 Millionen Autofahrer üben dieses “Hobby” aus. Weniger beliebt dagegen ist der genaue Vergleich von Versicherungsangeboten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es den deutschen Autofahrern egal ist, wie viel sie für ihre KFZ-Versicherung bezahlen müssen – im Gegenteil: 45 Prozent der Befragten geben an, dass für sie in erster Linie der Preis darüber entscheidet, ob sie ihrem Anbieter treu bleiben oder nicht – kein anderer potenzieller Wechselgrund erhält eine höhere Zustimmung.

Dass sich ein ausführlicher Versicherungsvergleich fast immer lohnt, zeigt das folgende Rechenbeispiel: Bei einer angenommen durchschnittlichen Ersparnis von zwei Cent pro Liter und einem Durchschnittsverbrauch von acht Litern je 100 km sparen Autofahrer, bei einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 km, nur 16 Euro im Jahr. Gleichzeitig ergeben aktuelle Berechnungen durch die Zeitschrift Finanztest, dass Autofahrer mit einem Tarifwechsel in der KFZ-Versicherung leicht 300 Euro im Jahr einsparen können.

(Weiterlesen »)

posted in Auto-Versicherung, Kraftstoffe / Tanken | 0 Comments

17th Oktober 2008

DEVK macht Parkschadenschutz zum festen Bestandteil der Teilkaskoversicherung

Kaum etwas ärgert PKW-Besitzer mehr, als ein Kratzer in der Stoßstange, eine Delle am Kofferraum oder eine Schramme in der Tür. Nach einer repräsentativen Umfrage des Kölner Versicherers DEVK unter mehr als 1.000 Autofahrern gehören Parkschäden für mehr als drei Viertel der Fahrzeugbesitzer zu den Dingen, über die sie sich am meisten ärgern. Kaum ein Autofahrer bleibt davon verschont: 87 Prozent können von Schrammen oder Beulen infolge missglückter Parkmanöver berichten. Nahezu ein Drittel der Autofahrer verzichtet gerade wegen der hohen Kosten von oft mehreren hundert Euro auf die Behebung von Parkschäden.

Schutz vor hohen Reparaturkosten bietet der DEVK-Parkschadenschutz für PKWs. Er gilt für Neu- und künftig auch für alle Bestandskunden der DEVK. Bisher war die kostengünstige und fachmännische Reparatur von Beulen und Schrammen im Lack an den KFZ-Tarif “Kasko-Komfort” gebunden. Seit dem 1. September 2008 profitieren alle Kunden von diesem bundesweit einzigartigen Leistungspaket. Eine Beitragserhöhung fällt nicht an.

Über die Teilkaskoversicherung kann ein Mal pro Kalenderjahr ein Kleinschaden an einem PKW-Karosseriebauteil im Smart-Repair-Verfahren, ein speziell auf kleine und lokal begrenzte Schäden spezialisiertes Reparaturverfahren, gegen eine Eigenbeteiligung von 50 Euro in einer DEVK-Partnerwerkstatt ausgebessert werden. Weiterer Pluspunkt: Weil der Parkschadenschutz unter die Teilkaskoversicherung fällt, wirkt sich der Schaden bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus, eine Rückstufung entfällt.

posted in Auto-Versicherung | 0 Comments

23rd September 2008

Änderungen in den Typklassen der KFZ-Versicherung

Bei 28 Prozent aller PKWs ändert sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Einstufung in der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine Typklasse, etwa zwei Prozent werden sogar um mehr als eine Stufe verändert eingestuft. In der Vollkaskoversicherung gibt es insgesamt 35,7 Prozent Umstufungen. Hiervon werden rund 70 Prozent einer niedrigeren und damit günstigeren Typklasse zugeordnet. In der Teilkasko werden 36,7 Prozent umgestuft, rund 85 Prozent profitieren von einem Wechsel in eine niedrigere Typklasse.

In der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es insgesamt 16 Typklassen, in der Vollkaskoversicherung 25, in der Teilkaskoversicherung 24. Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied des unabhängigen Versicherungsvergleichsportals Aspect Online: “Die Statistiken für die insgesamt rund 19.000 Automodelle werden mittels der aktuellen Daten der Schadenentwicklung jedes Jahr erstellt. Die neuen Typklassen können sofort angewendet werden, bei laufenden Verträgen werden sie im Normalfall ab dem 1. Januar 2009 wirksam.”

Ein Vergleich der KFZ-Versicherungen lohnt sich auf jeden Fall: Zwar treten die neuen Typklassen bereits zum 1. Oktober in Kraft, doch die ggf. veränderten Versicherungsprämien bekommen die Kunden erst Anfang 2009 zu spüren, da sich die Versicherungsverträge in den meisten Fällen nach dem Kalenderjahr richten. Es bleibt also Zeit über den Wechsel in eine günstigere Versicherung nachzudenken: Wer seine KFZ-Versicherung zum 1. Januar 2009 wechseln will, muss seine alte bis zum 30. November 2008 kündigen. Wolfgang Schütz: “Hier bietet sich dem Fahrzeughalter die Möglichkeit, mit einem Vergleich und einem Neuabschluss bis zu 500 Euro zu sparen.”

posted in Auto-Versicherung | 0 Comments

16th Juli 2008

Was tun bei Autodiebstahl im Ausland?

Der Albtraum für jeden Urlauber: Das eigene Auto ist weg. Was tun, wenn im Ausland das Auto gestohlen wurde? Der Diebstahl sollte sofort bei der örtlichen Polizei zur Anzeige gebracht werden. Zusätzlich sollte der Diebstahl nach der Rückkehr auch im eigenen Land anzeigt werden.

Auch die Kaskoversicherung muss informiert werden. Ein Anruf allein genügt allerdings nicht. Die Schadensmeldung muss in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, Fax) vorliegen. Erst dann beginnt die Monatsfrist zu laufen. Solange muss der Eigentümer warten, ob sein gestohlenes Fahrzeug wieder auftaucht. Wird der Wagen in dieser Zeit gefunden, erhält ihn der Eigentümer zurück. Andernfalls bekommt der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert des Wagens abhängig von den Bedingungen des Versicherungsvertrags erstattet.

Für die Rückholung des Fahrzeugs ist übrigens nicht die Kaskoversicherung zuständig. Wurde kein entsprechender Schutzbrief im KFZ-Vertrag eingeschlossen, muss der Eigentümer die Kosten für die Rückholung selber zahlen.

Wer im Urlaub plötzlich ohne Auto dasteht, hat ein weiteres Problem: die Rückfahrt. Wurde ein Schutzbrief abgeschlossen, stehen dem Geschädigten in der Regel 550 Euro zur Verfügung. Achtung! Wer im Ausland ein Auto für die Rückfahrt mietet, zahlt in den allermeisten Fällen nicht nur für die Tage der Rückfahrt, sondern auch für den Rücktransport des Mietwagens. Daraus können sich Kosten von mehreren hundert Euro ergeben. Daher ist es besser, die Organisation der Rückfahrt einfach seiner Versicherung zu überlassen.

posted in Auto-Versicherung, Reisen mit dem Auto | 0 Comments

18th März 2008

Unfall im Urlaub – Was tun?

Viele Deutsche reisen am liebsten mit dem Auto, das zeigt eine aktuelle Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V. Fast jeder Zweite nutzte im vergangenen Jahr sein eigenes Fahrzeug, um in den Urlaub zu fahren. Doch wenn es plötzlich auf der Straße kracht, ist die gute Urlaubsstimmung schnell dahin. Wer im Ernstfall die richtigen Schritte unternimmt, kann sich Kosten und Ärger sparen.

“Wie zuverlässig eine Versicherung ist, zeigt sich besonders im Schadenfall”, sagt Winfried Spies, Vorstandsvorsitzender des Direktversicherers CosmosDirekt. “Bei uns lassen sich viele Fragen mit nur einem Anruf klären. Die Regulierung des Schadens erfolgt bei uns mittlerweile zu über 90 Prozent schnell und unbürokratisch per Telefon.”

Wer Probleme und Ärger nach einem Schaden vermeiden will, sollte nach einer Karambolage zudem folgende Schritte vor Ort beachten:

1.) Absichern der Unfallstelle: Zuerst sollte die Warnblinkanlage angeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Bei geringfügigen Schäden müssen die Autofahrer darauf achten, den Verkehrsfluss nicht zu behindern: Nachdem sie die Stellung der Fahrzeuge mit Kreide markiert haben, sollten sie an den Straßenrand fahren.

2.) Am Unfallort bleiben: Jeder Beteiligte muss solange am Unfallort bleiben, bis er Angaben zum Unfall und zu seiner Person gemacht hat. Wird ein parkendes Fahrzeug beschädigt, reicht es nicht, einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu befestigen. Ist der Fahrer des beschädigten Wagens nach angemessener Wartezeit nicht erschienen, muss die Polizei benachrichtigt werden.

3.) Sind Personen verletzt, Drogen und Alkohol im Spiel oder wird ein vorgetäuschter Unfall vermutet, sollten die Betroffenen in jedem Fall die Polizei bzw. einen Rettungswagen rufen (Notruf in Deutschland: 110/112).

4.) Bei reinen Blechschäden geht es auch ohne Polizei: In diesem Fall ist es ratsam, ein Protokoll anzufertigen, das die beteiligten Fahrer unterschreiben. Neben dem Unfallhergang gilt es, die Autokennzeichen, die Anschriften der beteiligten Fahrer, die Namen der Versicherungsgesellschaften sowie die Nummer des Versicherungsscheins zu notieren. Sind die Daten nicht bekannt, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer (018025026). Hilfreich sind darüber hinaus eine Unfallskizze und Fotos (zum Beispiel mit einem Fotohandy). Auch Namen und Adressen von möglichen Zeugen sind für eine weitere Abwicklung des Vorgangs nützlich. Wichtig: Im Protokoll sollte kein voreiliges Schuldanerkenntnis abgegeben werden.

5.) Sofirt die Versicherung benachrichtigen. Die Beteiligten sollten möglichst schnell ihre Versicherung benachrichtigen. Wird sofortige Hilfe bei Panne oder Unfall benötigt, empfiehlt sich auch der kostenfreie Anruf bei der Notrufzentrale der Autoversicherer 0800 NOTFON D (0800.6683663). Von dort aus kann ggfs. auch die Ortung des Standorts des Fahrzeugs / der Fahrzeuge erfolgen.

Im Fall der Fälle muss die Versicherung ein kompetenter Partner sein
Damit ein Unfall im Urlaub die Stimmung nicht trübt, muss aber nicht nur der Service des Versicherers, sondern auch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen: So erstattet CosmosDirekt seit dem 14. März 2008 ihren Kunden im Vollkasko-Comfort-Schutz den Neupreis sechs Monate länger als bisher. Dies gilt bei Neufahrzeugen im Falle eines Totalschadens oder Fahrzeugdiebstahls innerhalb der ersten 24 Monate ab Vertragsbeginn. Kunden, die einen Gebrauchtwagen versichert haben, ersetzt CosmosDirekt bis zu zwölf Monate nach der erstmaligen Zulassung auf den Kunden maximal den Kaufpreis – anstatt nur den Wiederbeschaffungswert.

Auch ein Anstieg der Prämie bleibt dem Versicherten erspart: Der Rabattschutz hält den Beitragssatz konstant und die Schadenfreiheitsklasse ändert sich nicht – und das bei bis zu drei Schäden. Bei Schadenfreiheit reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung jährlich um 50 Euro. “Die Leistungen unseres Comfort-Paketes sind somit einzigartig am Markt”, resümiert Winfried Spies.

Mehr Informationen: cosmosdirekt.de

posted in Allgemein, Auto-News, Auto-Versicherung, Richtiges Verhalten | 0 Comments

21st Dezember 2007

Autoversicherung: Vor Jahreswechsel wichtige Fristen beachten!

Autofahrer, die in diesem Jahr in einen Unfall verwickelt waren und ihre Versicherung noch in Anspruch nehmen wollen, müssen bis zum Jahresende bestimmte Fristen beachten. Darauf weist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Dies gelte auch für Autofahrer, die schon einen Schaden regulieren ließen und es sich inzwischen anders überlegt haben. Sie können noch bis zum 31.12.2007 die Leistung an die Versicherung zurückzahlen, wenn sie ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt erhalten wollen.

Eine mögliche Zurückstufung entfällt dann, und die Versicherung erstattet zuviel gezahlte Beiträge. Hat die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits Entschädigungsleistungen erbracht, muss sie bei Kleinschäden ihren Kunden nach Abschluss der Regulierung über die Höhe des ausgezahlten Betrages informieren. Danach hat der Versicherungskunde sechs Monate Zeit, der Versicherung ihre Aufwendungen zu erstatten. Weitere Tipps: Wer seiner Kfz-Haftpflichtversicherung so genannte Kleinschäden bis ca. 500 Euro (es können auch mehrere sein) bislang nicht meldete, kann seinen Anspruch auf Kostenerstattung noch bis 31.12.2007 geltend machen. Für Schäden im Dezember geht das noch bis 31. Januar 2008.

Autofahrer, die 2007 zwei oder mehrere Bagatellschäden verursachten, sollten sich schnell von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was für sie günstiger ist: alle Schäden zu melden, nur den teuersten Schaden anzugeben und geringere Auslagen selber zu bezahlen, oder für alle Schäden selbst aufzukommen. Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nämlich nicht die Schadenshöhe, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend: Mehrere kleinere Unfälle verursachen einen höheren Rabattverlust als ein einzelner größerer Schaden.

Quelle: arcd.de

posted in Allgemein, Auto-News, Auto-Versicherung | 0 Comments