23rd September 2008

Änderungen in den Typklassen der KFZ-Versicherung

Bei 28 Prozent aller PKWs ändert sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Einstufung in der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine Typklasse, etwa zwei Prozent werden sogar um mehr als eine Stufe verändert eingestuft. In der Vollkaskoversicherung gibt es insgesamt 35,7 Prozent Umstufungen. Hiervon werden rund 70 Prozent einer niedrigeren und damit günstigeren Typklasse zugeordnet. In der Teilkasko werden 36,7 Prozent umgestuft, rund 85 Prozent profitieren von einem Wechsel in eine niedrigere Typklasse.

In der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es insgesamt 16 Typklassen, in der Vollkaskoversicherung 25, in der Teilkaskoversicherung 24. Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied des unabhängigen Versicherungsvergleichsportals Aspect Online: “Die Statistiken für die insgesamt rund 19.000 Automodelle werden mittels der aktuellen Daten der Schadenentwicklung jedes Jahr erstellt. Die neuen Typklassen können sofort angewendet werden, bei laufenden Verträgen werden sie im Normalfall ab dem 1. Januar 2009 wirksam.”

Ein Vergleich der KFZ-Versicherungen lohnt sich auf jeden Fall: Zwar treten die neuen Typklassen bereits zum 1. Oktober in Kraft, doch die ggf. veränderten Versicherungsprämien bekommen die Kunden erst Anfang 2009 zu spüren, da sich die Versicherungsverträge in den meisten Fällen nach dem Kalenderjahr richten. Es bleibt also Zeit über den Wechsel in eine günstigere Versicherung nachzudenken: Wer seine zum 1. Januar 2009 wechseln will, muss seine alte bis zum 30. November 2008 kündigen. Wolfgang Schütz: “Hier bietet sich dem Fahrzeughalter die Möglichkeit, mit einem Vergleich und einem Neuabschluss bis zu 500 Euro zu sparen.”

posted in Auto-Versicherung | 0 Comments

16th Juli 2008

Was tun bei Autodiebstahl im Ausland?

Der Albtraum für jeden Urlauber: Das eigene Auto ist weg. Was tun, wenn im das Auto gestohlen wurde? Der Diebstahl sollte sofort bei der örtlichen Polizei zur Anzeige gebracht werden. Zusätzlich sollte der Diebstahl nach der Rückkehr auch im eigenen Land anzeigt werden.

Auch die muss informiert werden. Ein Anruf allein genügt allerdings nicht. Die Schadensmeldung muss in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, Fax) vorliegen. Erst dann beginnt die Monatsfrist zu laufen. Solange muss der Eigentümer warten, ob sein gestohlenes Fahrzeug wieder auftaucht. Wird der Wagen in dieser Zeit gefunden, erhält ihn der Eigentümer zurück. Andernfalls bekommt der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert des Wagens abhängig von den Bedingungen des Versicherungsvertrags erstattet.

Für die des Fahrzeugs ist übrigens nicht die Kaskoversicherung zuständig. Wurde kein entsprechender Schutzbrief im KFZ-Vertrag eingeschlossen, muss der Eigentümer die Kosten für die selber zahlen.

Wer zum Beispiel im Italienurlaub plötzlich ohne Auto dasteht, hat ein weiteres Problem: die Rückfahrt. Wurde ein Schutzbrief abgeschlossen, stehen dem Geschädigten in der Regel 550 Euro zur Verfügung. Achtung! Wer im Ausland ein Auto für die Rückfahrt mietet, zahlt in den allermeisten Fällen nicht nur für die Tage der Rückfahrt, sondern auch für den Rücktransport des Mietwagens. Daraus können sich Kosten von mehreren hundert Euro ergeben. Daher ist es besser, die Organisation der Rückfahrt einfach seiner Versicherung zu überlassen.

posted in Auto-Versicherung, Reisen mit dem Auto | 0 Comments

18th März 2008

Unfall im Urlaub – Was tun?

Viele Deutsche reisen am liebsten mit dem Auto, das zeigt eine aktuelle Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V. Fast jeder Zweite nutzte im vergangenen Jahr sein eigenes Fahrzeug, um in den Urlaub zu fahren. Doch wenn es plötzlich auf der Straße kracht, ist die gute Urlaubsstimmung schnell dahin. Wer im Ernstfall die richtigen Schritte unternimmt, kann sich Kosten und Ärger sparen.

“Wie zuverlässig eine Versicherung ist, zeigt sich besonders im Schadenfall”, sagt Winfried Spies, Vorstandsvorsitzender des Direktversicherers . “Bei uns lassen sich viele Fragen mit nur einem Anruf klären. Die Regulierung des Schadens erfolgt bei uns mittlerweile zu über 90 Prozent schnell und unbürokratisch per Telefon.”

Wer Probleme und Ärger nach einem Schaden vermeiden will, sollte nach einer Karambolage zudem folgende Schritte vor Ort beachten:

1.) Absichern der Unfallstelle: Zuerst sollte die Warnblinkanlage angeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Bei geringfügigen Schäden müssen die Autofahrer darauf achten, den Verkehrsfluss nicht zu behindern: Nachdem sie die Stellung der Fahrzeuge mit Kreide markiert haben, sollten sie an den Straßenrand fahren.

2.) Am Unfallort bleiben: Jeder Beteiligte muss solange am Unfallort bleiben, bis er Angaben zum und zu seiner Person gemacht hat. Wird ein parkendes Fahrzeug beschädigt, reicht es nicht, einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu befestigen. Ist der Fahrer des beschädigten Wagens nach angemessener Wartezeit nicht erschienen, muss die Polizei benachrichtigt werden.

3.) Sind Personen verletzt, Drogen und Alkohol im Spiel oder wird ein vorgetäuschter Unfall vermutet, sollten die Betroffenen in jedem Fall die Polizei bzw. einen Rettungswagen rufen (Notruf in Deutschland: 110/112).

4.) Bei reinen Blechschäden geht es auch ohne Polizei: In diesem Fall ist es ratsam, ein Protokoll anzufertigen, das die beteiligten Fahrer unterschreiben. Neben dem Unfallhergang gilt es, die Autokennzeichen, die Anschriften der beteiligten Fahrer, die Namen der Versicherungsgesellschaften sowie die Nummer des Versicherungsscheins zu notieren. Sind die Daten nicht bekannt, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer (018025026). Hilfreich sind darüber hinaus eine Unfallskizze und Fotos (zum Beispiel mit einem Fotohandy). Auch Namen und Adressen von möglichen Zeugen sind für eine weitere Abwicklung des Vorgangs nützlich. Wichtig: Im Protokoll sollte kein voreiliges Schuldanerkenntnis abgegeben werden.

5.) Sofirt die Versicherung benachrichtigen. Die Beteiligten sollten möglichst schnell ihre Versicherung benachrichtigen. Wird sofortige Hilfe bei Panne oder Unfall benötigt, empfiehlt sich auch der kostenfreie Anruf bei der Notrufzentrale der Autoversicherer 0800 NOTFON D (0800.6683663). Von dort aus kann ggfs. auch die Ortung des Standorts des Fahrzeugs / der Fahrzeuge erfolgen.

Im Fall der Fälle muss die Versicherung ein kompetenter Partner sein
Damit ein Unfall im Urlaub die Stimmung nicht trübt, muss aber nicht nur der Service des Versicherers, sondern auch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen: So erstattet CosmosDirekt seit dem 14. März 2008 ihren Kunden im Vollkasko-Comfort-Schutz den Neupreis sechs Monate länger als bisher. Dies gilt bei Neufahrzeugen im Falle eines Totalschadens oder Fahrzeugdiebstahls innerhalb der ersten 24 Monate ab Vertragsbeginn. Kunden, die einen Gebrauchtwagen versichert haben, ersetzt CosmosDirekt bis zu zwölf Monate nach der erstmaligen Zulassung auf den Kunden maximal den Kaufpreis – anstatt nur den Wiederbeschaffungswert.

Auch ein Anstieg der Prämie bleibt dem Versicherten erspart: Der Rabattschutz hält den Beitragssatz konstant und die ändert sich nicht – und das bei bis zu drei Schäden. Bei Schadenfreiheit reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung in der jährlich um 50 Euro. “Die Leistungen unseres Comfort-Paketes sind somit einzigartig am Markt”, resümiert Winfried Spies.

Mehr Informationen: cosmosdirekt.de

posted in Allgemein, Auto-News, Auto-Versicherung, Richtiges Verhalten | 0 Comments

21st Dezember 2007

Autoversicherung: Vor Jahreswechsel wichtige Fristen beachten!

Autofahrer, die in diesem Jahr in einen verwickelt waren und ihre Versicherung noch in Anspruch nehmen wollen, müssen bis zum Jahresende bestimmte Fristen beachten. Darauf weist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Dies gelte auch für Autofahrer, die schon einen Schaden regulieren ließen und es sich inzwischen anders überlegt haben. Sie können noch bis zum 31.12.2007 die Leistung an die Versicherung zurückzahlen, wenn sie ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt erhalten wollen.

Eine mögliche Zurückstufung entfällt dann, und die Versicherung erstattet zuviel gezahlte Beiträge. Hat die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits Entschädigungsleistungen erbracht, muss sie bei Kleinschäden ihren Kunden nach Abschluss der Regulierung über die Höhe des ausgezahlten Betrages informieren. Danach hat der Versicherungskunde sechs Monate Zeit, der Versicherung ihre Aufwendungen zu erstatten. Weitere Tipps: Wer seiner Kfz-Haftpflichtversicherung so genannte Kleinschäden bis ca. 500 Euro (es können auch mehrere sein) bislang nicht meldete, kann seinen Anspruch auf Kostenerstattung noch bis 31.12.2007 geltend machen. Für Schäden im Dezember geht das noch bis 31. Januar 2008.

Autofahrer, die 2007 zwei oder mehrere Bagatellschäden verursachten, sollten sich schnell von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was für sie günstiger ist: alle Schäden zu melden, nur den teuersten Schaden anzugeben und geringere Auslagen selber zu bezahlen, oder für alle Schäden selbst aufzukommen. Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nämlich nicht die Schadenshöhe, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend: Mehrere kleinere Unfälle verursachen einen höheren Rabattverlust als ein einzelner größerer Schaden.

Quelle: arcd.de

posted in Allgemein, Auto-News, Auto-Versicherung | 0 Comments

14th Dezember 2007

Bei der Autoversicherung entscheidet der Preis

Das Shopping- Portal CIAO befragte im Auftrag der deutsche internet versicherung ag 1.048 repräsentativ ausgewählte Besucher, nach welchen Kriterien sie ihre aussuchen. Der Preis ist den Autofahrern weiterhin am wichtigsten.In Schulnoten zwischen 1 und 6 sollten die Befragten angeben, wie wichtig ihnen Leistungen der sind. Der Preis erhielt die Note 1,6 und ist den Verbrauchern damit am wichtigsten. Image und Vertrauenswürdigkeit erzielten mit Note 1,9 ebenfalls sehr großes Gewicht. Demgegenüber ist ein Vermittler vor Ort mit 2,8 und die Größe des Versicherers mit 3,3 nicht entscheidend bei der Auswahl.

“Beim Service wollen unsere Kunden zu Recht keine Abstriche machen”, berichtet Falko Struve, Vorstandsmitglied der deutsche internet. So bewerten die Befragten eine 24-Stunden-Hotline für die Schadenmeldung mit der Note 2,0 auf den dritten Rang. “Die Betreuung muss gerade nach einem professionell und einfühlsam erfolgen”, so Falko Struve. “Der TÜV-Saarland benotete unsere Kundenzufriedenheit kürzlich mit 1,56. Das ist bislang der beste Wert einer Kfz-Versicherung überhaupt.”

mit Ersatzfahrzeug steigert Akzeptanz von Werkstatttarifen
Befragt über ihre Präferenzen bei einem Kasko-Tarif mit Werkstattbindung zeigte sich, dass die Autofahrer größten Wert auf Mobilität legen. 73,7 Prozent wünschen sich nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug. Ebenso wünschen sich 58,8 Prozent eine lange Garantie auf die Reparatur.

Quelle: deutscheinternetversicherung.de

posted in Allgemein, Auto-News, Auto-Versicherung | 0 Comments