25th Februar 2010

Der Führerschein

Der Führerschein steht für mehr Unabhängigkeit

Spätestens zu Beginn der Teenager-Zeit fangen die meisten jungen Menschen an, vom eigenen Führerschein zu träumen. Für sie ist der Führerschein mehr als nur der Schlüssel zur Mobilität, denn er ist gleichbedeutend mit einer neugewonnenen Freiheit, die ihnen die Welt auf eine ganz besondere Weise offen stehen lässt. Wer einen Führerschein und ein eigenes Fahrzeug besitzt, muss nicht umständlich nach einem Fahrer suchen, wenn das Reisen mit Bus und Bahn keine Alternative darstellt. Da gerade Jugendliche ihre natürliche Neugier gern mit Reisen stillen und oft sogar unternehmungslustiger sind als Erwachsene, ist der Führerschein für sie Gold wert. Vor allem wenn es darum geht, die Nacht zum Tag zu machen und gemeinsam mit Freunden Diskotheken zu besuchen, sind viele Eltern nur ungern bereit, regelmäßig einen „Fahrdienst“ anzubieten. Doch an dieser Stelle deutet sich schon das erste Problem an, das der Führerschein bei sehr jungen Fahrern oft mit sich bringt: Eine hohe Unfallgefahr. (Weiterlesen »)

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2nd Februar 2009

Neue Bußgelder – Seit dem 01. Februar werden Verkehrssünder stärker zur Kasse gebeten

Am vergangenen Sonntag, dem 1. Februar 2009, trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Raser, Drängler und Alkoholsünder müssen mit härteren Strafen rechnen. Aus aktuellem Anlass bietet der Automobilclub von Deutschland (AvD) auf seiner Homepage einen neuen Bußgeldrechner an.

Besonders deutlich fällt die Erhöhung bei Verkehrsverstößen aus, die als Hauptunfallursachen gelten. Bei Drogen- und Alkoholdelikten beispielsweise verdoppeln sich die Geldbußen bei Drogen- und Alkoholdelikten. Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze oder das Drogenverbot am Steuer können nun mit Bußgeldern bis zu 3000,- Euro geahndet werden. Bisher galt eine Bußgeldobergrenze von maximal 1.500 Euro.
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30th Januar 2009

Umweltprämie – So kriegen Sie die Abwrackprämie

Die Umweltprämie, gerne auch Abwrackprämie genannt, ist derzeit in aller Munde. Aber wer profitiert eigentlich von dem “Geschenk der Regierung”?

Das sollten Sie wissen, wenn Sie die Umweltprämie kassieren möchten:

Was ist die Abwrackprämie?

Am 14. Januar 2009 hat das Bundeskabinett eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird.
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1st September 2008

Bei Autowerbung drohen zusätzliche GEZ-Gebühren

Ein Privatmann hatte großflächig auf seinem privaten PKW Werbung für die Uhren- und Schmuckwerkstatt seiner Ehefrau angebracht. Außendienstmitarbeiter der GEZ entdeckten die Werbung und sendeten dem Mann einen Gebührenbescheid für das gewerblich genutzte Autoradio zu. In einer anschließenden Klage machte der Autohalter vergeblich geltend, dass das Fahrzeug privat genutzt würde. Andere, vergleichbare Fahrzeughalter, die auf ihren Autos Werbung für Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser machen, würden schließlich auch nicht zur Gebührenerstattung herangezogen.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz gab der GEZ recht. Der Gebührenbescheid wurde damit begründet, dass durch die Werbeaufschrift eben keine rein private Nutzung des Kraftfahrzeugs des Klägers vorliege. Nur bei einer rein privaten Nutzung wäre das Autoradio ein gebührenfreies Zweitgerät. Es komme dabei nicht auf den Umfang der nicht privaten Nutzung an. Auch wenn die nicht private Nutzung sehr gering sei, falle eine Rundfunkgebühr für das Autoradio an. Beim Kläger liege wegen der Werbung für das Geschäft der Ehefrau eine teilweise geschäftliche Nutzung des KFZ vor. Werbung für ein Geschäft sei wie die Geschäftstätigkeit selbst zu behandeln und damit nicht privat. Der Kläger habe davon auch einen Vorteil. Die Förderung des Geschäfts der Ehefrau komme letztendlich auch ihm zugute.

Aufkleber oder ähnliches mit Hinweisen auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser seien mit der Werbung auf der Heckscheibe des Kraftfahrzeugs des Klägers nicht vergleichbar. In der Regel seien sie viel kleiner. Außerdem hätten sie nicht zum Ziel, deren Geschäfte zu fördern. Sie erfüllten vielmehr die Funktion einer privaten Empfehlung von Kunde zu Kunde. Schließlich sei kein Vorteil auf Seiten des Kraftfahrzeughalters erkennbar.

Rechtsanwalt Dominic Döring aus Gießen warnt: Nach der Urteilsbegründung des Gerichts dürfen nun alle Mitarbeiter von Diskotheken, Kneipen aber auch Supermärkten oder Discountern, die von Ihren Arbeitgebern nahegelegt bekommen, einen Aufkleber ihres Unternehmens auf dem privaten KFZ gut sichtbar zu platzieren, sich vor den Außendienstmitarbeitern der GEZ hüten. Eindeutiges Ziel dieser Werbung ist es, das Geschäft des Arbeitgebers zu fördern. Der Vorteil für den Kraftfahrzeughalter liegt in dem Erhalt und der Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes.

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11th August 2008

Bei Verkehrsstraftaten droht Senioren der entgültige Führerscheinentzug

Wird Menschen jenseits der 60 eine Verkehrsstraftat angelastet, ist schnell die Fahrerlaubnis gefährdet. „Ungemach droht immer, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfall erfährt“, warnt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf. Die Fahrerlaubnisbehörde kann unabhängig vom Strafverfahren Zweifel an der Fahreignung geltend machen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die gefürchtete MPU, anordnen.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird nicht zwangsläufig über den Vorfall informiert. „Hier hängt viel von der Verteidigungsstrategie ab“, betont Demuth. So ist die Staatsanwaltschaft zwar verpflichtet, Umstände, die Zweifel an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen lassen, zu melden. Doch verbleibt ihr ein gewisser Spielraum einzuschätzen, was mitteilungswürdig ist. Außerdem sieht die ebenfalls meldungspflichtige Polizei von einem Hinweis an die Fahrerlaubnisbehörde ab, wenn sie davon ausgehen kann, dass die Staatsanwaltschaft Maßnahmen zur Entziehung beantragt. „In diesen Fällen bietet es sich an, auf eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen und Weisungen hinzuarbeiten“, erläutert Demuth. Erfolg nämlich keine Eintragung ins Flensburger Verkehrszentralregister, ist eine Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht gefährdet.

Sieht der Verteidiger jedoch, dass die Benachrichtigung bereits erfolgt ist oder erfolgen wird, kann eine andere Verteidigungsstrategie helfen. „Hier wird [der Verteidiger] sogar auf eine Verurteilung seines Mandanten hinarbeiten, um ihn vor einer MPU zu bewahren“, erläutert Demuth. Ziel ist es, das Gericht dazu zu bringen, im Urteil schriftlich festzustellen, dass keine Zweifel an der Eignung des Angeklagten bestehen, Kraftfahrzeuge führen zu können. „Attestiert das Gericht dem Angeklagten in seinem Urteil nämlich, dass von ihm keine Gefahr für die Verkehrsgemeinschaft ausgeht, hat dies den Vorteil, dass die Verwaltungsbehörde an diese Feststellung gebunden ist.”

Ist der Fall erst einmal vor Gericht gelandet, müssen der Angeklagte und sein Verteidiger alles dafür tun, das Gericht von der Fahreignung des Delinquenten zu überzeugen. Hierzu kann zum Beispiel die freiwillige Teilnahme an einer geeigneten und anerkannten verkehrspsychologischen Schulungsmaßnahme gehören. Um die Bereitschaft von Staatsanwaltschaft und Gericht zu fördern, das Verfahren einzustellen, kann es mitunter sogar ausreichen, an einem speziellen Beratungsprogramm des TÜV für Führerscheininhaber ab 60 oder an einem speziellen Fahrtraining für Senioren teilzunehmen.

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14th Juli 2008

Bundesfinanzhof beschließt: PKW-Steuer für schwere Geländewagen

Besitzer von Geländefahrzeugen oder ähnlichen PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen können nun endgültig nicht mehr darauf hoffen wieder nach altem Steuerrecht behandelt zu werden. Der Bundesfinanzhof in München hat in einem Musterurteil entschieden, dass bei schweren Fahrzeugen nicht das Gewicht, sondern allein Bauart und Einrichtung darüber entscheiden, ob das Fahrzeug als PKW oder als LKW besteuert wird.

Geklagt hatte ein Toyota-Land-Cruiser-Besitzer, der nach der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Jahr 2006 1.578 Euro Steuern für seinen Wagen zahlen musste – rückwirkend wohlgemerkt. Vor der Gesetzesänderung waren für sein als LKW eingestuftes Fahrzeug lediglich 172 Euro fällig.

In ihrer Urteilsbegründung führten die obersten Finanzrichter unter anderem aus, dass der zurückverlegte Stichtag keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung darstelle, da die vorgenommene Änderung keine konstitutive, sondern nur eine klarstellende Bedeutung habe.

Quelle: www.einfach-autos.de

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30th Juni 2008

Europäischer Gerichtshof ändert Richtlinien zu Auslandsführerscheinen

Mit seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 hat der Europäische Gerichtshof das Ausweichen von Verkehrssündern auf eine Führerscheinprüfung im Ausland erschwert. Der Führerscheinerwerb in anderen EU-Staaten nach Entzug der Fahrerlaubnis unterliegt folgenden Richtlinien:

1. EU-Staaten müssen Führerscheine aus anderen EU-Ländern ohne jede Formalität anerkennen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt des Erwerbs dort seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

2. EU-Mitgliedstaat A darf die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis aus dem EU-Mitgliedstaat B nicht ablehnen, weil der Inhaber nicht die Bedingungen erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats A für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug vorliegen.

3. Unter denselben Umständen ist es dem Mitgliedstaat A jedoch gestattet, die Fahrberechtigung aus dem Mitgliedstaat B nicht anzuerkennen, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins sein Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im ausstellenden Mitgliedstaat B hatte.

4. Mitgliedstaat A ist nicht dazu berechtigt eine Fahrerlaubnis aus Mitgliedstaat B vorläufig auszusetzen, während Mitgliedstaat B die Modalitäten der Ausstellung dieses Führerscheins überprüft.

5. Jedoch darf Mitgliedstaat A unter denselben Umständen die Aussetzung der Fahrberechtigung anordnen, wenn aus den Angaben im Führerschein hervorgeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins der Besitzer der Fahrerlaubnis keinen Wohnsitz im Mitgliedstaat B hatte.

6. Sonderregelung Deutschland: Die Auslandsführerscheine werden erst anerkannt, wenn die mit dem Entzug des deutschen Führerscheins gesetzte Sperrfrist abgelaufen ist.

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27th Juni 2008

Justizminister gegen Atem-Alkoholanalyse

Die Mehrheit der Justizminister stemmt sich gegen die von den Innenministern der Länder geplante Einführung der Atem-Alkoholanalyse bei Verkehrsvergehen. Die bei einem Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille vorgeschriebene Blutprobe soll durch Atemtests ersetzt werden. Jährlich wären rund 200.000 Alkoholtests betroffen.

Wissenschaftler bestreiten die Zuverlässigkeit dieses Testverfahrens. Die Fehlerquote wird mit 5 Prozent beziffert. Jedes zwanzigste Urteil wäre damit ein Fehlurteil! Die Justizminister fordern hieb- und stichfestes Beweismaterial, damit Verkehrsdelikte vor Gericht nicht abgeschmettert werden können.

Rechtsanwälte halten die Atem-Alkoholanalyse für verfassungswidrig. Es handle sich um einen im Gerichtsverfahren nicht mehr nachvollziehbaren Messvorgang. Die Verantwortung läge bei einem Polizeibeamten, der die Alkoholwerte mit einem speziellen Atemtestgerät messen und dabei bestimmte zeitliche Regeln einhalten muss.

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