20th
November
2007
Auch wenn in den Medien in den vergangenen Jahren pünktlich zum ertsen Schneefall immer wieder die Rede von der Winterreifenpflicht ist, so ist ganz klar zu sagen: In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht! Verwirrung stiftet das 2006 in Kraft getretene neue Gesetz zu diesem Thema. Absatz 3a des Paragrafen 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage…”. Doch was genau gedeutet das nun?
Den Wetterverhältnisse anpassen – Eine schwammige Formulierung
Das kann leider niemand so genau sagen. Sogar Fachleute des großen Automobilclubs wie dem ADAC beklagen sich über die schwammige Formulierung des Gesetzes. Was ein angemessene Bereifung ist, bleibt im Fall der Fälle wohl Ermessenssache der Polizei – ähnlich sieht es bei der Beurteilung der Straßenverhältnisse aus. Verursacht ein Pkw-Fahrer auf schneebedeckter und vereister Fahrbahn einen Unfall, der auf die falschen Reifen zurück zuführen ist, ist die Sache wohl klar. Doch nicht immer wird die Ausgangssituation derart deutlich sein. Zumal es in derzeit nicht einmal eine eindeutige Definition von „Winterreifen“ gibt. Fakt ist, wer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im vergangenen Jahr mit „unangepasster“ Bereifung erwischt wird, kann mit einem Bußgeld belangt werden. Bei einer Polizeikontrolle können Sie so schnell 20 Euro los werden. Behindert ein Pkw aufgrund falscher Reifen den Verkehr, wird der Fahrer mit 40 Euro zur Kasse gebeten. Verursacht er gar einen Unfall, kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei hinzu. Eigentlich sehr moderate Strafen, könnte man meinen. Doch auch bei der Versicherung kann es im Schadensfall zu Problemen kommen.
Sommerreifen als grobe Fahrlässigkeit?
Gerade die sehr schwammige Formulierung des Gesetzes in der Sraßenverkehrsordnung kann zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen. Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, kann nun viel einfacher ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Zwar zahlt die Haftpflicht immer für Schäden am anderen Wagen, egal ob das eigene Auto mit Winterreifen bestückt war oder nicht. Bei der Kasko-Versicherung für den eigenen Wagen sieht das unter Umständen aber anders aus. Die Kasko-Versicherung kann sich auf den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit berufen und den Verursacher in Regress nehmen. Schäden werden dann nicht oder nur teilweise ersetzt. Entsprechende Regelungen können im Kleingedruckten des Vertrages stehen.
Wer in seiner Region mit Schnee und Eiskläte rechnen muss, der sollte sich auf jeden Fall für Winterreifen entscheiden. Damit ist er nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, heil ans Ziel zu kommen, enorm.
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7th
November
2007
Wer im Winter mit einem Mietauto fahren will, muss dafür sorgen, dass die Reifen für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignet sind. Kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter – trotz Vollkaskoschutz – hohe Regressforderungen zukommen.Mieter trägt Verantwortung bei Unfall ohne richtige Ausrüstung
Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Daher sind die Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Sie müssen auch nicht die Reifen kostenlos anbieten. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug mit Winterreifen benötigt wird, liegt beim Mieter, der dafür die Verantwortung trägt. Schon beim Reservieren sollte er sich daher bestätigen lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist.
Kann der Vermieter bei der Abholung des Fahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen kein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung stellen, so ist der Mieter berechtigt, die Abnahme zu verweigern, da das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.
Die ADAC-Kooperationspartner Hertz und Sixt haben den größten Teil ihrer Mietwagenflotte mit Winterreifen ausgerüstet. Speziell in den Regionen mit höherer Schneefallwahrscheinlichkeit sollten genügend Autos mit Winterpneus zur Verfügung stehen. Wer rechtzeitig bestellt, hat die Sicherheit, dass das gewünschte Auto mit Winterreifen vorhanden ist, für ADAC-Mitglieder zum Vorteilspreis.
ADAC-ClubMobile – früher nur Inhabern eines ADAC-Schutzbriefs nach einer Panne kostenlos angeboten – sind an über 115 Stationen im Bundesgebiet zu mieten und verfügen über wintertaugliche Bereifung ohne Aufpreis. Die ADAC-Wohnmobile können auf Wunsch ebenfalls mit Winterreifen angemietet werden.
Quelle: adac.de
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26th
September
2007
Nur Winterreifen, die mit allen im Winter auftretenden Straßenzuständen möglichst gut fertig werden, können im ADAC-Test drei Sterne bekommen. Von den 34 Reifen, die der Club zusammen mit der Stiftung Warentest untersucht hat, sind dies aktuell gerade mal vier: in der Größe 155/70 R 13 (18 Reifen) der Dunlop SP Winter Response und der Continental Winter Contact TS 800 sowie in der Dimension 205/55 R 16 H (16 Reifen) der brandneue Michelin Primacy Alpin PA3 und der Dunlop SP Winter Sport 3D. Neben diesen vier „besonders empfehlenswerten“ Reifen gab es 18-mal das Urteil „empfehlenswert“ und achtmal „bedingt empfehlenswert“. Bei den 155ern mussten vier Reifen als „nicht empfehlenswert“ abgewertet werden. Diese Reifengröße ist häufig bei den älteren Modellen des Fiat Punto, Ford Fiesta und Renault Clio anzutreffen, während die breiteren 205er auf dem Opel Zafira, dem Audi A4 und dem 3er BMW zu finden sind.
Die im Zusammenhang mit der CO2-Debatte entstandenen politische Forderung, Reifen nur anhand ihres Spritverbrauchs in „gut“ oder „schlecht“ einzuteilen, hält der ADAC nicht für sinnvoll. Die einseitige Betrachtungsweise eines einzigen Reifenkriteriums könnte dazu führen, dass Reifen speziell auf einen niedrigen Spritverbrauch getrimmt werden. Dabei besteht die Gefahr, dass andere für die Verkehrssicherheit wichtige Eigenschaften des Reifen leiden. Käufer, die auf besonders wirtschaftliche Reifen Wert legen, haben bereits heute die Möglichkeit, sich im ADAC-Reifentest zu informieren. Das Kriterium Kraftstoffverbrauch wird hier neben den Fahreigenschaften auf trockener und nasser Fahrbahn sowie auf Schnee und Eis ebenso bewertet wie der Verschleiß und das Geräuschverhalten und geht mit zehn Prozent in die Gesamtnote ein.
Der ausführliche Winterreifentest des ADAC ist in der Oktober-Ausgabe der ADACmotorwelt und im Internet unter www.adac.de nachzulesen. Dort finden sich auch die Tests weiterer Reifengrößen.
Quelle: adac.de
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