Winterreifen: Das gilt in den Nachbar-Staaten
Wer jetzt noch nicht auf Winterreifen umgerüstet hat, sollte sich vor der Fahrt in die Wintersportgebiete mit den Bestimmungen im Urlaubsland vertraut machen. Bei einigen europäischen Nachbarn herrsche Winterreifenpflicht und bestimmte Strecken und Pässe dürfen nur mit Winterreifen oder gar Schneeketten befahren werden, sagte jetzt ein Sprecher des Deutschen Kfz-Gewerbes. In Deutschland habe der Gesetzgeber erst 2006 die Straßenverkehrsordnung ergänzt und schreibe eine den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung vor. Eine Verpflichtung zu Winterreifen ist das allerdings noch nicht.
Winterreifen seien so konzipiert, erklärte der Sprecher weiter, dass sie nicht nur bei Reifglätte und Schnee mehr Sicherheit bieten. Ihre Gummimischung mit einem hohen Anteil an Naturkautschuk sei weicher, so dass die Pneus bei Kälte nicht verhärten. Bereits bei Temperaturen ab sieben Grad Celsius sicherten sie eine bessere Straßenhaftung und seien ihren Sommerkollegen beim Brems-, Lenk- und Beschleunigungsverhalten weit überlegen – auch auf trockenen oder nassen Straßen. Wichtig sei, dass die Winterräder über eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern verfügen. Ansonsten steige die Aquaplaninggefahr und die Traktions- und Bremskraftübertragung nehme deutlich ab. Daher sollten nicht nur Winterurlauber frühzeitig einen Umrüsttermin vereinbaren. Die Empfehlung des Verbandssprechers ist eindeutig: “Sommerreifen im Sommer und Winterreifen im Winter – und das in ganz Europa!”
Die spezifischen Bestimmungen den europäischen Urlaubsländern stehen hier zum Download bereit.
Quelle: kfzgewerb.de
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