9th März 2010

Fahrsicherheitstraining für PKW Fahrer

Dank Fahrsicherheitstraining sicher im Straßenverkehr unterwegs

Wissen Sie, wie Ihr Fahrzeug auf regennasser Fahrbahn reagiert, wenn Sie plötzlich eine Vollbremsung machen müssen? Oder wie Sie Ihr Auto sicher zum Stehen bringen, wenn Sie ins Schleudern geraten? Viele Autofahrer beantworten diese Fragen vorschnell mit einem Ja, schließlich fahren sie doch seit Jahren oder gar Jahrzehnten. In einem Fahrsicherheitstraining werden diese Autofahrer oft eines Besseren belehrt, denn hier können sie ihr Fahrzeug einmal richtig kennenlernen und Situationen erleben, in die sie im alltäglichen Straßenverkehr noch nicht gekommen sind. Ein Fahrsicherheitstraining kann zum Beispiel folgende Punkte beinhalten: Bremsen vor Hindernissen, richtig Ausweichen, Bremsen auf verschiedenen Fahrbahnuntergründen und Kurvenfahren. Oftmals werden Fahrsicherheitstrainings angeboten, die auf spezielle Zielgruppen zugeschnitten sind, zum Beispiel auf Fahranfänger, Senioren oder sogar für die Fahrer von Oldtimern, die noch ganz ohne technische Hilfsmittel wie ABS oder ESP auskommen müssen. (Weiterlesen »)

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29th Januar 2010

Schrittgeschwindigkeit

Schrittgeschwindigkeit ist ein dehnbarer Bergriff

SchrittgeschwindigkeitIn verkehrsberuhigten Bereichen gilt in Deutschland Schrittgeschwindigkeit. Aber wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? Ein flotter Fußgänger geht etwa sieben Kilometer in der Stunde – das Tempo von 7 km/h ist aber scheinbar nicht die Schrittgeschwindigkeit, die in verkehrsberuhigten Bereichen von Autofahrern verlangt wird.

Das Amtsgericht Leipzig legte in einem Urteil Schrittgeschwindigkeit auf 15 km/h fest. Die Begründung des Gerichts: Fahren Pkw in den verkehrsberuhigten Zonen deutlich langsamer als 10 km/h, können Radfahrer, die Fußgängergeschwindigkeit fahren, unsicher werden und zu schwanken beginnen. Obwohl die normale Fußgängergeschwindigkeit zwischen 4 und 7 km/h liegt, urteilte das Leipziger Amtsgericht, dass die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nur deutlich unter 20 km/h – aber über 10 km/h – liegen müsse (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04). (Weiterlesen »)

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19th August 2008

Unfallrisiko verdoppelt sich alle fünf Stundenkilometer

Rund 5.000 Menschen sterben pro Jahr auf Deutschlands Straßen. Dieser Wert ist zwar ein Rekordtief. Doch jedes Opfer ist eines zu viel. Würden mehr Kraftfahrer langsamer fahren, wären viele Menschenleben nicht gefährdet. Denn zu hohe Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nummer eins in Deutschland.

Der Zusammenhang von Geschwindigkeit und Unfallrisiko wurde erneut auf einem Seminar des Deutschen Verkehrssicherheitsrates deutlich gemacht. Ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h verdoppelt sich das Unfallrisiko alle 5 Stundenkilometer. Bei 70 km/h ist das Unfallrisiko also gleich vier Mal so hoch wie bei 60 km/h. Auch gute Fahrer haben bei höheren Geschwindigkeiten weniger Zeit zum Wahrnehmen, Planen und Reagieren. Tödliche Fehlentscheidungen sind mitunter die Konsequenz.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2006 passieren allein 18,6 Prozent aller Unfälle durch “Abkommen von der Straße”. 18,8 Prozent aller schweren Unfälle werden durch Auffahren verursacht. Dabei verfügen viele Kraftfahrzeuge über Systeme, die den Fahrer vor überhöhter Geschwindigkeit warnen. Doch Versuchsläufe haben gezeigt, dass diese Warnsysteme häufig von Fahrern abgeschaltet werden.

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18th März 2008

Unfall im Urlaub – Was tun?

Viele Deutsche reisen am liebsten mit dem Auto, das zeigt eine aktuelle Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V. Fast jeder Zweite nutzte im vergangenen Jahr sein eigenes Fahrzeug, um in den Urlaub zu fahren. Doch wenn es plötzlich auf der Straße kracht, ist die gute Urlaubsstimmung schnell dahin. Wer im Ernstfall die richtigen Schritte unternimmt, kann sich Kosten und Ärger sparen.

“Wie zuverlässig eine Versicherung ist, zeigt sich besonders im Schadenfall”, sagt Winfried Spies, Vorstandsvorsitzender des Direktversicherers CosmosDirekt. “Bei uns lassen sich viele Fragen mit nur einem Anruf klären. Die Regulierung des Schadens erfolgt bei uns mittlerweile zu über 90 Prozent schnell und unbürokratisch per Telefon.”

Wer Probleme und Ärger nach einem Schaden vermeiden will, sollte nach einer Karambolage zudem folgende Schritte vor Ort beachten:

1.) Absichern der Unfallstelle: Zuerst sollte die Warnblinkanlage angeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Bei geringfügigen Schäden müssen die Autofahrer darauf achten, den Verkehrsfluss nicht zu behindern: Nachdem sie die Stellung der Fahrzeuge mit Kreide markiert haben, sollten sie an den Straßenrand fahren.

2.) Am Unfallort bleiben: Jeder Beteiligte muss solange am Unfallort bleiben, bis er Angaben zum Unfall und zu seiner Person gemacht hat. Wird ein parkendes Fahrzeug beschädigt, reicht es nicht, einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu befestigen. Ist der Fahrer des beschädigten Wagens nach angemessener Wartezeit nicht erschienen, muss die Polizei benachrichtigt werden.

3.) Sind Personen verletzt, Drogen und Alkohol im Spiel oder wird ein vorgetäuschter Unfall vermutet, sollten die Betroffenen in jedem Fall die Polizei bzw. einen Rettungswagen rufen (Notruf in Deutschland: 110/112).

4.) Bei reinen Blechschäden geht es auch ohne Polizei: In diesem Fall ist es ratsam, ein Protokoll anzufertigen, das die beteiligten Fahrer unterschreiben. Neben dem Unfallhergang gilt es, die Autokennzeichen, die Anschriften der beteiligten Fahrer, die Namen der Versicherungsgesellschaften sowie die Nummer des Versicherungsscheins zu notieren. Sind die Daten nicht bekannt, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer (018025026). Hilfreich sind darüber hinaus eine Unfallskizze und Fotos (zum Beispiel mit einem Fotohandy). Auch Namen und Adressen von möglichen Zeugen sind für eine weitere Abwicklung des Vorgangs nützlich. Wichtig: Im Protokoll sollte kein voreiliges Schuldanerkenntnis abgegeben werden.

5.) Sofirt die Versicherung benachrichtigen. Die Beteiligten sollten möglichst schnell ihre Versicherung benachrichtigen. Wird sofortige Hilfe bei Panne oder Unfall benötigt, empfiehlt sich auch der kostenfreie Anruf bei der Notrufzentrale der Autoversicherer 0800 NOTFON D (0800.6683663). Von dort aus kann ggfs. auch die Ortung des Standorts des Fahrzeugs / der Fahrzeuge erfolgen.

Im Fall der Fälle muss die Versicherung ein kompetenter Partner sein
Damit ein Unfall im Urlaub die Stimmung nicht trübt, muss aber nicht nur der Service des Versicherers, sondern auch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen: So erstattet CosmosDirekt seit dem 14. März 2008 ihren Kunden im Vollkasko-Comfort-Schutz den Neupreis sechs Monate länger als bisher. Dies gilt bei Neufahrzeugen im Falle eines Totalschadens oder Fahrzeugdiebstahls innerhalb der ersten 24 Monate ab Vertragsbeginn. Kunden, die einen Gebrauchtwagen versichert haben, ersetzt CosmosDirekt bis zu zwölf Monate nach der erstmaligen Zulassung auf den Kunden maximal den Kaufpreis – anstatt nur den Wiederbeschaffungswert.

Auch ein Anstieg der Prämie bleibt dem Versicherten erspart: Der Rabattschutz hält den Beitragssatz konstant und die Schadenfreiheitsklasse ändert sich nicht – und das bei bis zu drei Schäden. Bei Schadenfreiheit reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung jährlich um 50 Euro. “Die Leistungen unseres Comfort-Paketes sind somit einzigartig am Markt”, resümiert Winfried Spies.

Mehr Informationen: cosmosdirekt.de

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8th November 2007

Autofahrer unterschätzen Konsequenzen grob fahrlässig verursachter Unfälle

Im vergangenen Jahr ereigneten sich mehr als 400.000 Unfälle aufgrund von Fehlverhalten am Steuer. Viele davon wurden durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Trotzdem sind lediglich 34 Prozent der Autofahrer bereit, grob fahrlässig herbeigeführte Schäden zu versichern. Junge Fahrer unter 30 Jahren zeigen dabei noch die größte Bereitschaft, grob fahrlässig verursachte Schäden abzudecken (58 Prozent). Auch die Fahrer von Kleinwagen sind eher offen für diese Zusatzleistung (39 Prozent). Das ergab die Studie “Kundenkompass Kfz-Versicherung” von AXA in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.

Wegfall des “Alles-oder-Nichts-Prinzips” beseitigt nicht alle Risiken
Wer bei Rot über die Ampel fährt oder unangemessen schnell fährt, handelt grob fahrlässig. Nach derzeit geltendem Recht muss die Versicherung in einem solchen Fall nur den Haftpflichtschaden, nicht aber den Kaskoschaden übernehmen. Einige Versicherer, wie zum Beispiel AXA, verzichten jedoch auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit und zahlen den Schaden vollständig. Ausgenommen sind meist nur der grob fahrlässig verursachte Fahrzeugdiebstahl oder Schäden, die durch Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht wurden. Für diese Leistung muss der Versicherte keinen Aufpreis zahlen.

Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) am 1. Januar 2008 zahlen Versicherungsgesellschaften auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass die Leistung in diesen Fällen jeweils um den Prozentsatz gekürzt werden darf, der auf das Mitverschulden der Versicherten zurückzuführen ist. Wer seinen Schaden vollständig erstattet haben möchte, sollte bei der Wahl seiner Police auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes darauf achten, dass die Versicherung grob fahrlässig verursachte Schäden ohne Abzug übernimmt.

Hintergrundinformationen
Im August 2007 befragte das Berliner Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der AXA Konzern AG und des F.A.Z.-Instituts 1.000 Autofahrer im Alter von 18 bis 65 Jahren, die selbst über den Abschluss ihrer Kfz-Versicherung entschieden haben. Sie wurden zu ihrer Haltung zu Autoversicherungen und zu ihrem Bedarf an zusätzlichen Versicherungsleistungen befragt. Die interviewten Personen repräsentieren einen Querschnitt der definierten Personengruppe in Deutschland. Die Befragung wurde in computergestützten Telefoninterviews anhand eines strukturierten Fragebogens durchgeführt (CATI-Methode). Die Ermittlung der Interviewpersonen erfolgte mittels einer mehrstufigen systematischen Zufallsauswahl.
Quelle: axa.de

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25th September 2007

Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall

Risikofaktor Wild
Auf Deutschlands Straßen ereignen sich in jedem Jahr circa 200.000 Wildunfälle bei denen 2.500 Personen verletzt und rund 50 sogar getötet werden. Verhindert werden kann ein solcher Unfall nur selten. In jedem Fall können Sie vorbeugen, in dem Sie im Herbst und Frühjahr zur Dämmerungszeit, also zwischen 5 und 8 Uhr am Morgen und 17 und 22 Uhr am Abend, besonders aufmerksam fahren. Sobald ein Tier sich dem Fahrbandrand nähert, sollten Sie die Geschwindigkeit reduzieren und das Fernlicht abblenden. Da Wildtiere oft in Gruppen auftreten, achten Sie darauf, ob noch weitere Tiere zur Gefahr werden können. Ist ein Zusammenstoß nicht mehr vermeidbar, so halten Sie das Lenkrad fest und bremsen Sie schnell aber kontrolliert hab. Weichen Sie dem Tier nicht mehr aus. Der Kontrollverlust über den Wagen kann eventuell deutlich schlimmere Folgen haben, als die kontrollierte Kollision mit dem Wildtier. Sollte es doch einmal zu einem Zusammenstoß mit Wildtieren kommen, ist einiges zu beachten.

Was tun, wenn ein Wildschwein die Straße kreuzt?
Nach der Kollision mit einem Wildtier sollte die Unfallstelle abgesichert werden. Warndreieck und das Anschalten der Warnblinkanlage sind gerade in der Dämmerung eine gute Warnung der nachkommenden Fahrzeuge und schützen auch den Unfallfahrer vor gefährlichen Auffahrunfällen. Ist das Wildtier durch den Zusammenstoß mit dem Auto getötet worden, dürfen Sie es nicht mit nach Hause nehmen! Diese Handlung ist strafbar. Versuchen Sie jedoch das Tier von der Fahrbahn zu ziehen um die Unfallgefahr für andere Autofahrer zu mindern. Aufgrund der verbreiteten Tollwut, empfiehlt es sich, dafür die Schutzhandschuhe aus dem Verbandskasten anzulegen. Ist das Wild eventuell verletzt geflohen, muss die Unfallstelle markiert werden, damit der zuständige Jäger nach dem Tier suchen kann. In jedem Fall müssen Sie die Polizei verständigen. Diese kann Ihnen, genau wie der Jäger, die für die Versicherung wichtige Wildschadensbescheinigung ausstellen. Schäden am Fahrzeug, die aus dem Zusammenstoß mit Wildtieren (Haarwild) entstanden sind, werden durch die Teilkasko abgedeckt. Schäden als Folge eines Ausweichmanövers werden nur dann übernommen, wenn dadurch eine größere Beschädigung am Fahrzeug verhindert wurde. Sind Sie einem kleinen Tier ausgewichen, können Sie nicht mit einer Kostenübernahme durch die Teilkaskoversicherung rechnen.

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23rd September 2007

Richtiges Verhalten beim Kauf eines Gebrauchtwagen

Wer sich für ein gebrauchtes Auto entscheidet, sollte beim Kauf auf einiges achten. Was Sie unbedingt im Auge behalten sollten, sagt Ihnen diese kleine Checkliste:

Der erste Eindruck
Sehen Sie sich das Fahrzeug in aller Ruhe an. Schon der erste Blick kann viel über das Auto und dessen Vergangenheit verraten. Achten Sie auf direkt sichtbare Dellen und Kratzer. Gibt es Unterschiede in der Lackierung, sind manche Stellen glänzend und mache matt? Werfen Sie einen Blick auf die Spaltmaße. Sind die Abstände zwischen den Fahrzeugteilen gleichmäßig. Gibt es hier Abweichungen, kann das auf einen Unfall hinweisen. Bei Rostbefall sollten Sie auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate ziehen. Vergessen Sie bei Ihrem Check auch die Beleuchtung nicht. Funktionieren alle Lampen, sind Risse oder Steinschläge auf den Gläsern zu sehen und ist eventuell auch schon Feuchtigkeit eingetreten?

Ein Blick ins Innere
Nun werfen Sie einen Blick in den Innenraum des Fahrzeugs und achten Sie schon auf das Verhalten der Türen. Lassen sich diese leicht öffnen und schließen oder klemmt dort irgendetwas? Gerade bei Gebrauchten sollte man auch auf die Dichtungsgummis achten, da diese natürlich mit den Jahren an Qualität verlieren. Im Innenraum sollten Sitze und Polster in Ordnung und alle Sicherheitsgurte funktionsfähig sein. Achten Sie darauf! Scheuen Sie sich auch nicht alle Schalter zu probieren. Scheibenwischer, Lüftung, Klimaanlage und Radio – Sie wollen ja nicht die Katze im Sack kaufen. Außerdem wichtig: Sind Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste vorhanden?

Das Herzstück
Ein Blick unter die Haube ist Pflicht. Doch Vorsicht: Ein funkelnder Motorraum ist nicht immer ein Zeichen von besonders guter Pflege. Vielleicht versucht der Besitzer auch, mit Hilfe einer Motorwäsche undichte Stellen zu vertuschen. Rütteln Sie ruhig einmal an den Schläuchen und testen Sie, ob diese porös, eventuell undicht oder locker sind.

Zeit für eine Probefahrt
Testen Sie den Wagen bei einer Probefahrt auf Herz und Nieren und hören und sehen Sie sowohl bei geringer als auch bei hoher Geschwindigkeit genau hin. Wie schaltet sich der Wagen? Wie reagiert die Lenkung, funktionieren alle Anzeigen wie Tacho, Tank- und Temperaturanzeige? Heizung, Lüftung und Klimaanlage ok? Achten Sie auf Geräusche, die Ihnen nicht normal vorkommen. Testen Sie die Bremsen auf einer geraden, unbefahrenen Strecke.

Jetzt nach Mängeln suchen
Einige Mängel lassen sich erst nach einer Probefahrt erkennen. Sehen Sie also nach, ob irgendwo Öl tropft. Schauen Sie sich die Auspuffanlage an und überprüfen Sie Bremsen, Reifen und Felgen.

Die Papiere
Schauen Sie sich die Fahrzeugpapiere genau an und überprüfen Sie diese auf Vollständigkeit (Wartungsheft, Gebrauchsanweisung, etc.) und Richtigkeit. Sind Besitzer und Verkäufer die gleiche Person?

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13th September 2007

Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Wer sich im Straßenverkehr bewegt, wird vielleicht irgendwann in den Situation kommen, an einem Unfall beteiligt zu sein oder der erste zu sein, der an einen Unfallort kommt. Auch wenn jeder Autofahrer in der Fahrschule und im vorgeschriebenen Erste Hilfe Kurs gelernt hat, was dann zu tun ist, stehen viele der ungewohnten Situation erst einmal ratlos gegenüber. Lesen Sie hier, wie Sie sich an einem Unfallort richtig verhalten und was Sie unbedingt tun oder unterlassen sollte.

Was Sie bei einem Unfall zuerst tun sollten
Egal ob sie an dem Unfall beteiligt sind oder an einem gerade geschehenen Unfall vorbei fahren, das Entfernen vom Unfallort und auch das nicht Beachten eines Unfalls ist strafbar. Sind Sie selbst in den Unfall verwickelt, kann das Entfernen vom Unfallort mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Auf jeden Fall können Sie sich von Ihrem Führerschein verabschieden. Das erste, das Sie tun sollten ist das Sichern der Unfallstelle, um nachfolgende Fahrzeuge vor der Behinderung zu warnen. Stellen Sie ein Warndreieck in einer Entfernung von 100 bis 250 Metern auf und schalten Sie die Warnblickanlage des Fahrzeugs an. Bei einem kleineren Unfall sollten die Beteiligten die Fahrbahn zügig räumen und an den Straßenrand fahren, um keine Gefahr für den fließenden Verkehr zu sein. Unfallspuren, die für eine spätere Aufklärung wichtig sein können, sollten dabei nicht verwischt werden. Kümmern Sie sich nun um eventuelle Verletzte und leisten Sie Erste Hilfe. Unterlassene Hilfeleistung ist ebenfalls strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Sind Verletzte versorgt, geben Sie eine Notfallmeldung an die Polizei ab und geben Sie dich wichtigsten Informationen durch. Hier helfen Ihnen die W-Frage:

  • Wer meldet den Unfall? (Name)
  • Wo ist der Unfall passiert? (Möglichst genaue Beschreibung des Unfallorts
  • Was ist geschehen? (Beschreibung, Anzahl der Verletzten und Art der Verletzungen)

Notieren Sie sich das Wichtigste
Tauschen Sie, wenn möglich, Ihre Daten mit dem des Unfallgegners aus. Notieren Sie sich das amtliche Kennzeichen, den Namen des Fahrers und dessen Adresse. Diese Angaben lassen Sie sich am besten durch Ausweispapiere wie den Führerschein oder Personalausweis belegen. Am besten informieren Sie sich auch über die Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des beteiligten Fahrers. Auch die Adresse von eventuellen Augenzeugen kann später nützlich sein.

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